Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Selbstständige Gewerbetreibende werden hier automatisch Zwangsmitglied, sobald sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Welche Berufsgenossenschaft für den Onlinehandel zuständig ist, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Berufsgenossenschaft und Arbeitsunfall
Bei einem Arbeitsunfall, also einem „zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt“ werden die medizinische Behandlung sowie etwaige Folgekosten bis hin zu einer Verletztenrente nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt sondern von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit ereignet hat. „Arbeit“ bezieht sich hierbei im engeren Sinne auf arbeitsbezogene Tätigkeiten. Ein Unfall auf der Toilette während der Arbeitszeit ist beispielsweise kein Arbeitsunfall, weil ein Toilettenbesuch nicht zur beruflichen Tätigkeit gehört.
Berufsgenossenschaften finanzieren ihre Tätigkeit aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Für Onlinehändler können Berufsgenossenschaften in zweierlei Hinscht wichtig sein. Habt ihr mindestens einen beschäftigten Arbeitnehmer müsst ihr diesen bei der für euch zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Dabei spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer ansonsten sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder ein Minijobber. Ihr werdet dann Zwangsmitglied der zuständigen BG – für Onlinehändler ist in der Regel die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zuständig – und müsst dort entsprechend Beiträge abführen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und wie gefahrengeneigt diese ist. Beschäftigt ihr also einen Lagerarbeiter, so ist das Risiko eines Berufsunfalls ein anderes als wenn ihr jemanden in der Telefonzentrale beschäftigt.
Ihr könnt euch aber als selbstständiger Gewerbetreibender auch selbst freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern und euch damit eben auch gegen Arbeitsunfälle absichern (Selbstständig als Onlinehändler – diese 3 Versicherungen solltet ihr haben).
Aufgaben von Berufsgenossenschaften
Die Aufgaben von Berufsgenossenschaften lassen sich grob in zwei Bereiche einteilen: die Prävention von Arbeitsunfällen und die Gewährung von Leistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
Im Rahmen der Prävention kann die BG z.B. Unfallverhütungsvorschriften erlassen und deren Einhaltung auch mit Zwangsmitteln durchsetzen. Bei den Leistungen im Rahmen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten finanziert die BG die ganze Palette von Reha- Maßnahmen, Krankenhausaufenthalte über Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehstöcke etc. bis hin zu Verletztenrenten oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen.
Einzelunternehmer und Berufsgenossenschaft
Soweit ihr euren Onlinehandel als Einzelunternehmer oder Solo- Selbstständiger allein betreibt, werdet ihr in der BGHW nicht beitragspflichtig. Sobald ihr aber z.B. einen Minijobber beschäftigt, der euch im Versand hilft, werdet ihr beitragspflichtiges Pflichtmitglied. Nehmt ihr dagegen Leistungen von Selbstständigen in Anspruch, bleibt ihr beitragsfrei.
Darüber hinaus solltet ihr euch je nach eurer Tätigkeit und eurem Sicherheitsbedürfnis Gedanken machen, ob eine Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auf freiwilliger Basis für euch selbst interessant ist. Infos gibt es dazu auf der Webseite der BGHW.
Berufsgenossenschaft für den Onlinehandel – Fazit
Solche Fragen der Sozialversicherung sind oft nicht auf dem Radar von Onlinehändlern, die gerade in die Selbstständigkeit starten. Man sollte aber zumindest mal davon gehört haben, wann einen z.B. Beitragspflichten in der Berufsgenossenschaft treffen können.
Alles rund um Ebay und Amazon könnt ihr in meinem Buch „Erfolgreich verkaufen auf Ebay, Amazon & Co“ nachlesen, das ich jedem Einsteiger gerne ans Herz legen möchte. Das Buch ist ein umfassender Ratgeber nicht nur für den Verkauf auf Amazon sondern für den Einstieg ins Online- Business. Von Gewerbeanmeldung, Förderungsmöglichkeiten und Steuerfragen über Wareneinkauf, Verpackungs-, Versand- und Payment- Lösungen bis hin zu Marketing, Suchmaschinenoptimierung und abgerundet mit jeder Menge rechtlicher Tipps zu Verbraucherschutz, Handels- und Markenrecht ist dies der ultimative Reader für Einsteiger und Fortgeschrittene in der Welt von Ebay & Amazon.