Aufgrund einer Änderung im Jahressteuergesetz werden Händler auf Marktplätzen wie ebay oder Amazon ab 1. Juli 2021 eine Umsatzsteuer ID benötigen. Die neue Pflicht ersetzt die bisher vorgesehene Möglichkeit, seine steuerliche Erfassung in einem Land durch die so genannte Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG nachzuweisen.
Umsatzsteuer ID und Marktplatzhaftung
Über Jahre war es dem Fiskus ein Dorn im Auge, dass auf gr0ßen Onlinemarktplätzen offenbar im großen Umfang Umsatzsteuer hinterzogen werden konnte. Die Händler – oft aus dem asiatischen Raum – waren für die nationalen Steuerbehörden schwer greifbar und die Marktplätze zogen sich darauf zurück, dass sie ja nur die Plattform für den Handel zur Verfügung stellten.
Mit Einführung der so genannten Marktplatzhaftung änderte sich das. Nun wurden die Betreiber der Marktplätze wie ebay oder Amazon für die korrekte Umsatzsteuer- Abführung durch die Händler in Mithaftung genommen. Amazon & Co mussten nun also sicherstellen, dass die Händler auf ihren Marktplätzen steuerlich erfasst waren; ansonsten würden sie für etwaige Steuerausfälle haften. Fortan konnte auf Marktplätzen nur noch verkaufen, wer eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung, die so genannte 22f- Bescheinigung, einreichte. Diese Erfassungsbescheinigung wird es ab dem 01.07.2021 nun nicht mehr geben, so dass alle Händler für den Nachweis ihrer steuerlichen Erfassung ab diesem Zeitpunkt eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigen.
Umsatzsteuer ID jetzt beantragen
Für die meisten Onlinehändler wird sich durch die Neuregelung kaum Handlungsbedarf ergeben, weil die meisten Amazon- Händler längst eine Umsatzsteuer ID (oft auch mehrere für verschiedene Länder) haben. Lediglich für Nutzer der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird sich das Erfordernis ergeben, nun eine Umsatzsteuer ID zu beantragen. Möglich ist dies beim Bundeszentralamt für Steuern ganz einfach online auf dieser Webseite. Bei der Beantragung sind folgende Daten anzugeben:
- Finanzamt, das für die Besteuerung des Unternehmens zuständig ist,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird (bei Organgesellschaften die Körperschaftsteuernummer),
- Rechtsform des Unternehmens,
- bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Unternehmensinhaberin oder des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben,
- bei allen anderen Rechtsformen sind der Name des Unternehmens, die Postleitzahl und der Ort (Unternehmenssitz) anzugeben.
Wer zum Stichtag keine Umsatzsteuer ID nachweisen kann, muss mit der Sperrung seines Verkäuferkontos rechnen, da ohne die Nummer der Marktplatz für eure Umsatzsteuerschulden in Haftung genommen werden könnte.
Umsatsteuer ID im Impressum angeben
Eine weitere Verpfichtung, die auch Händler betrifft, die bereits eine Umsatzsteuer ID besitzen, ist das Erfordernis, seine Identifikationsnummer auch in seinen Impressen anzugeben. Dies gilt im Übrigen nicht nur für das Impressum auf jedem einzelnen Marktplatz sondern auch für eigene Shops und Webseiten.
Umsatzsteuer Identifikationsnummer ab Juli Pflicht – Fazit
Insbesondere Kleinunternehmer müssen nun prüfen, ob sie eine Umsatzsteuer ID beantragen müssen, um weiter auf Marktplätzen wie Amazon oder ebay handeln zu können.
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