Wie bereits berichtet, tritt am 1. Juli 2021 das Digitalpaket in Kraft, mit dem u.a. der One Stop Shop eingeführt wird. Zugleich entfällt auch die bisherige Steuerfreigrenze von 22 Euro beim Import von Waren aus Fernost. Viele Dropshipper werden daher ihr Geschäftsmodell umstellen müssen. Alle Details erfahrt ihr in diesem Artikel.
Die Freigrenze für Einfuhren aus Drittländern wie China, die bisher dazu geführt hat, dass auf Warensendungen mit einem Wert von unter 22 Euro bisher keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wurde, ist in Zeiten erfunden worden, als es noch kein Alibaba gab. Entsprechend war die Regelung eine exotische Ausnahme von der Regel, dass Einfuhren aus China grundsätzlich versteuert werden müssen.
Doch aus der Ausnahme ist längst ein Steuerschlupfloch geworden. 2016 wurden beispielsweise 150 Millionen Sendungen nach Deutschland eingeführt, deren (deklarierter) Wert unterhalb der Steuerfreigrenze lag. Man kann davon ausgehen, dass diese Zahl in den vergangenen Jahren eher noch gestiegen ist. Nun ist es ein offenes Geheimnis, dass Händler aus Fernost es mit der Steuerehrlichkeit in Deutschland oft nicht so genau nehmen und so wurden mitunter Pakete falsch deklariert, um dem Kunden die Einfuhrumsatzsteuer zu ersparen.
Aus dem Prinzip, Ware günstig aus China nach Deutschland versenden zu lassen, ist in den letzten Jahren sogar ein Geschäftsmodell entstanden – das Dropshipping. Hierbei bieten Händler in Deutschland Ware zum Verkauf an, die sie selbst gar nicht vorrätig haben sondern bei Eingang einer Bestellung dann selbst bei einem Lieferanten in China bestellen, der den Artikel dann direkt an den Kunden verschickt.
Der deutsche Händler hat dabei durchaus Marge gemacht, weil er den Artikel natürlich deutlich teurer verkauft hat, als er ihn in China einkauft. Dieses Geschäftsmodell wird in Zukunft etwas schwieriger werden, wenn zukünftig jede Einfuhrsendung aus Fernost versteuert werden muss.
Freigrenze für Importe entfällt – die neue Regelung
Zukünftig wird der Steuerbetrug bei der Einfuhr nicht mehr möglich sein, weil grundsätzlich jede Sendung der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen wird. Praktisch werden zwar Steuerbeträge unter einem Euro nicht verfolgt werden (was zu einer faktischen Freigrenze von etwa fünf Euro Warenwert führt), doch es ist absehbar, dass eine zunehmende Deklaration von Sendungen mit unter 5 Euro Warenwert dann stärker kontrolliert werden wird.
Da es als unwahrscheinlich gilt, dass der Lieferant aus Fernost zukünftig seine Ware beim Zoll ordnungsgemäß deklariert und versteuert, wird die Einfuhrumsatzsteuer beim Kunden erhoben werden. DHL hat bereits angekündigt, bei unversteuerten Sendungen die Steuer zunächst auszulegen und sie sich dann zuzüglich eines „Serviceentgelts“ in Höhe von sechs Euro bei der Zustellung an der Haustür zurückzuholen. 19% Mehrwertsteuer plus sechs Euro sind natürlich je nach Warenwert empfindliche Zusatzkosten, die aus einem Schnäppchen schnell ein schlechtes Geschäft machen können.
Die bisherige Freigrenze auf Zollabgaben bleibt übrigens in Höhe von 150 Euro bestehen. Bis zu diesem Warenwert muss also lediglich 19% Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Ist der Warenwert dagegen höher als 150 Euro (wie z.B. in der Regel bei Handys) wird auch eine Zollabgabe fällig, die sich nach der Produktgruppe richtet.
Auswirkungen für den Onlinehandel
Unmittelbare Auswirkungen auf den Onlinehandel hat die Neuregelung also vor allem für Kunden, die direkt oder indirekt über einen Dropshipper in China Waren einkaufen. Durch die „Besteuerung an der Haustür“ werden die Schnäppchen teurer werden, als man das im Onlineshop vorgegaukelt bekommt. Das wird zu Ärger und – idealerweise – zu einer Abkehr von den Privateinkäufen auf chinesischen Plattformen führen.
Für deutsche Onlinehändler kann das ein Schritt zu mehr Waffengleichheit sein, wenn chinesischen Lieferanten der unfaire Steuervorteil genommen wird.
Freigrenze für Importe aus Fernost entfällt – Fazit
In Zeiten, in denen sich deutsche Verbraucher millionenfach bei AliExpress mit Versandware aus China eindecken, ist eine Steuerfreigrenze ein bisschen anachronistisch – insbesondere wenn diese Grenze dann auch nicht ernst genommen sondern regelmäßig umgangen wird. Dieses Steuergeschenk schadet einheimischen Händlern, die ihre Mehrwertsteuer brav abführen. Insofern führt die neue Regelung hoffentlich zu etwas mehr Steuergerechtigkeit.
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