Wer sich in einem laufenden Arbeitsverhältnis nebenberuflich selbstständig macht, hat in der Anfangsphase ein enormes Potential, seine Einkommensteuer legal zu reduzieren. In diesem Artikel erkläre ich euch, wie das funktioniert.
Vorab wie immer der Hinweis, dass ich selbst kein Steuerberater bin und für die Ausführungen keine Gewähr übernehmen kann. Allerdings handelt es sich hier auch nicht um irgendeinen windigen Trick oder irgendwelches Geheimwissen sondern um relativ grundlegende Fragen des Steuerrechts, mit denen man aber als Arbeitnehmer eben kaum in Kontakt kommt.
Lohnsteuer vs. Verlust aus Gewerbetrieb
Als Arbeitnehmer zahlt ihr auf euer Gehalt Lohnsteuer. Das läuft automatisch ab, euer Arbeitgeber kümmert sich um die Abführung an das Finanzamt. Deshalb habt ihr am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung auch keinen riesigen Spielraum; ein paar Kilometer für den Arbeitsweg, Werbungskostenpauschale – das war es für die meisten Arbeitnehmer auch schon.
Wenn ihr dagegen neben eurem Arbeitsverhältnis, in dem ihr auf euer Gehalt Lohnsteuer zahlt, noch ein Gewerbe selbstständig betreibt, ergibt sich eure Einkommensteuerschuld am Jahresende aus der Summe der Einnahmen aus beiden Tätigkeiten. Verdient ihr also in eurem Arbeitsverhältnis 50.000 Euro brutto und beträgt der Gewinn in eurem Gewerbebetrieb weitere 10.000 Euro, so schuldet ihr dem Finanzamt Steuern auf Einnahmen von 60.000 Euro.
Interessant wird es nun, wenn ihr in dem Gewerbebetrieb mal keinen Gewinn erzielt sondern aufgrund von Investitionen (z.B. in den Warenbestand) am Jahresende in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung ein Minus steht. Nehmen wir also an, ihr macht in einem Jahr nicht 10.000 Euro Gewinn sondern 10.000 Euro Verlust. Eure Einnahmen betragen in diesem Fall dann 40.000 Euro (50.000 Euro aus dem Arbeitsverhältnis minus 10.000 Euro Verlust aus dem Gewerbebetrieb). Ihr habt aber im Laufe des Jahres schon Lohnsteuer auf 50.000 Euro Gehalt an das Finanzamt abgeführt, obwohl ihr eigentlich nur 40.000 Euro Einkommen zu versteuern habt. Ihr bekommt also folglich eine Steuererstattung vom Finanzamt. Diese fällt aufgrund der Steuerprogression sogar noch ein bisschen höher aus.
Die prozentuale Einkommensteuer steigt mit zunehmendem Einkommen progressiv an. Euer Steuersatz wird also niedriger sein, wenn ihr 10.000 Euro weniger Einkommen hattet, so dass ihr nicht nur von der zu viel gezahlten Steuer profitiert, die ihr zurückerstattet bekommt sondern auch von dem niedrigeren Steuersatz.
Nun seid ihr natürlich angehalten, mit eurem Gewerbebetrieb Gewinn zu erzielen und das Finanzamt wird es nicht lange dulden, dass ihr euer Gewerbe ausschließlich zum Zwecke der Steuerminderung betreibt. Aber im ersten Jahr eines neu gegründeten Gewerbes (und ggf. auch noch mal im zweiten Jahr) ist es vollkommen normal, dass man mit einem Minus abschließt.
Steuern sparen als Selbstständiger – ein Beispiel
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ihr meldet in der zweiten Jahreshälfte ein Gewerbe an und beauftragt eine Agentur, in China einen Hersteller für Produkte, die ihr verkaufen wollt, zu finden und dort Muster zu bestellen. Die Muster kommen, alles ist in Ordnung und ihr bestellt Ware für 25.000 Euro. Mit den Import- Nebenkosten, den Kosten für die Agentur und noch ein paar Anschaffungen für euer Business (Büromaterial, Kartonagen etc.) habt ihr am Jahresende Ausgaben von 30.000 Euro. Die Ware wird Anfang Dezember geliefert und ihr könnt immerhin noch Artikel für 5000 Euro bis zum Jahresende verkaufen. Je nach Marge, die ihr auf eure Artikel macht, habt ihr am Jahresende noch Ware im Verkaufswert von sagen wir mal 30.000 Euro auf Lager. Da es bei eurer Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende aber auf euren Warenbestand nicht ankommt, werdet ihr das Jahr mit einem Verlust von 25.000 Euro beschließen. Dieser Verlust mindert euer zu versteuerndes Einkommen.
Nehmen wir an, euer Arbeitsverhältnis endet am Jahresende und ab 01.01. seid ihr Vollzeit- Selbstständiger, dann startet ihr in eure Selbstständigkeit mit einem vollen Lager, das weitgehend steuerfinanziert ist. Es wird euch im nächsten Jahr entsprechend leichter fallen, das Jahr mit Gewinn abzuschließen, weil ihr die Hauptinvestition in den Warenbestand schon vorgezogen habt.
Würdet ihr dagegen eure Selbstständigkeit erst zum 01.01. – also nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – beginnen und erst im Januar Ware bestellen, könntet ihr eure Ausgaben bzw. euren rechnerischen Verlust nicht mehr gegen gezahlte Lohnsteuer gegenrechnen. Die Steuerersparnis ist natürlich potentiell umso größer je mehr Lohnsteuer ihr bezahlt. Bekommt ihr beispielsweise am Ende eures Arbeitsverhältnisses noch eine Abfindung, die voll versteuert werden muss, steigt entsprechend die erstattungsfähige Steuersumme, also der Betrag, um den ihr eure Steuerschuld durch einen rechnerischen Verlust aus dem Gewerbebetrieb mindern könnt.
Steuern sparen in der Selbstständigkeit – Fazit
Diese vollkommen legale Möglichkeit der Verlustverrechnung ist eine der attraktivsten Förderungen für junge Unternehmen und ein guter Grund, sein Gewerbe schon während eines noch laufenden Arbeitsverhältnisses anzumelden (Weitere Vorteile der Selbstständigkeit im Nebenerwerb).
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