Anträge und Formulare

Arbeitslosengeld beziehen als Selbstständiger

Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat, kann ALG auch noch als Selbstständiger beziehen. Für viele ist das attraktiver als der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Ich erläutere die Regeln für den ALG- Bezug als Selbstständiger.

Arbeitslosengeld – Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld habt ihr in der Regel, wenn ihr in einem Zeitraum von 24 Monaten vor dem Antrag auf ALG mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt wart.

Bedingung dafür ist, dass ihr weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt seid. Diese Bedingung ist schnell erfüllt, wenn man Fulfilment by Amazon (FBA) nutzt und das eigentliche Versandgeschäft von Amazon erledigen lässt. Nebenbei steht natürlich auch niemand mit der Stoppuhr neben euch.

Wenn ihr weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt seid, steht ihr grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und habt damit Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dabei muss der Arbeitslosengeld- Anspruch nicht zusammenhängend geltend gemacht werden sondern es kann auch ALG für einzelne Monate beantragt werden.

Anrechnung von Zuverdienst auf das Arbeitslosengeld

Auf das Arbeitslosengeld wird der Ertrag aus eurer Selbstständigkeit natürlich angerechnet, weshalb ihr den Antrag eben nur in Monaten stellen solltet, in denen ihr hohe Ausgaben (z.B. für Warenimport) habt. Das Schöne an der Selbstständigkeit ist ja, dass ihr die Ausgaben selbst steuern könnt. Habt ihr in einem Monat wenig zu tun, zieht ihr einfach ein paar Ausgaben vor, bestellt ein bisschen auf Vorrat, damit die Gewinn-und- Verlust- Rechnung für diesen Monat, die ihr nachträglich beim Arbeitsamt einreichen müsst, keinen oder nur einen sehr niedrigen Gewinn ausweist.

Habt ihr als selbstständiger Onlinehändler z.B. ein saisonabhängiges Sortiment, seid ihr vielleicht nicht das ganze Jahr über ausgelastet. Darüber hinaus habt ihr gerade in der Anfangsphase oft Ausgaben für Warenbestellungen, die euren Gewinn pro Monat auf Null schrumpfen lassen. In den Monaten, in denen ihr Ware für die Saison einkauft, könnt ihr daher einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, weil ihr keinen Zuverdienst habt, der euch auf euer Arbeitslosengeld angerechnet werden kann. Anders als bei der Steuererklärung, bei der es auf den Jahresgewinn ankommt, müsst ihr bei der Bundesagentur für Arbeit eine monatliche Gewinn- und-Verlust- Rechnung einreichen.

Natürlich könnt ihr so nicht ein ganzes Jahr am Stück Arbeitslosengeld beziehen, aber jedes Jahr für ein paar Monate. Sagt ihr dem Sachbearbeiter bei der Antragstellung auch, dass er euch in ein, zwei Monaten wieder aus der Statistik haben wird, weil ihr dann wieder genug verdient und über 15 Stunden mit eurer Selbstständigkeit beschäftigt seid, dann wird er vermutlich darauf verzichten, euch in Jobs zu vermitteln. Es muss nur deutlich werden, dass eure „Beschäftigungslosigkeit“ von unter 15 Stunden/Woche nicht dauerhaft sein wird sondern eben aufgrund einer saisonalen Schwankung. Wenn eure Selbstständigkeit grundsätzlich tragfähig und erfolgreich ist, wird euch kaum ein Arbeitsvermittler zwingen, euch sinnlos auf Jobs zu bewerben, die ihr ohnehin nicht anzunehmen vorhabt.

So könnt ihr euren Arbeitslosengeld- Anspruch über die Rahmenfrist von i.d.R. 30 Monaten häppchenweise in Anspruch nehmen. Alternativ kommt ggf. auch noch eine Förderung durch die KfW in Frage.

Arbeitslosengeld beziehen als Selbstständiger – Fazit

Ein Arbeitslosengeldantrag ist sehr viel weniger aufwendig als ein Antrag auf Gründungszuschuss der Bundesagentur – bei gleichem (finanziellen) Ergebnis. Natürlich ist das keine Lösung für jeden Selbstständigen, sondern es kommt eben sehr auf eure tatsächliche Auslastung und vor allem auch auf euren Ertrag an. Ich vermute aber, dass zumindest viele Sebstständige in den ersten Monaten ihrer Tätigkeit einen ALG- Anspruch tatsächlich realisieren könnten.

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