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Selbstständig im Nebenerwerb

Es kann viele Vorteile haben, seine Geschäftsidee zunächst im Nebenerwerb auszutesten, wenn man noch in einem festen Arbeitsverhältnis steht oder Arbeitslosengeld bezieht. Auch für Studenten, Rentner oder Menschen, die sich vor allem um Kinderbetreuung kümmern, kann die nebenberufliche Existenzgründung interessant sein. Worauf ihr achten müssten, wenn ihr im Nebenerwerb selbstständig seid, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Selbstständig im Nebenerwerb – die Anforderungen

Für eine selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb gelten zunächst einmal die gleichen formalen Bedingungen und Anforderungen wie für eine Selbstständigkeit in Vollzeit. Das bedeutet, dass ihr eure Tätigkeit ganz normal bei Gewerbeamt eurer Gemeinde anzeigen und euch den Gewerbeschein besorgen müsst.

Ihr solltet also unbedingt vermeiden, als scheinprivater Händler auf ebay nach Feierabend noch Artikel im gewerblichen Umfang einzustellen. Ab wann der Handel gewerblich ist, ist nicht an einer bestimmten Zahl festzumachen sondern ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang. So macht es z.B. einen Unterschied, ob ihr 20 gebrauchte Artikel von eurem Dachboden verkaufen wollt oder 20 gleichartige Artikel in Originalverpackung. Die Finanzämter haben hier eine sehr kurze Lunte und man sollte es besser nicht darauf ankommen lassen.

Wer übrigens in einem normalen Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft beschäftigt ist, benötigt für eine selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb in der Regel nicht die Erlaubnis des Arbeitgebers. Man muss die Tätigkeit aber dem Arbeitgeber anzeigen und natürlich darf der Umfang der selbstständigen Tätigkeit nicht die Arbeitsleistung im Arbeitsverhältnis beeinträchtigen. Ausnahmen gelten, wenn man mit der eigenen Selbstständigkeit mit seinem Arbeitgeber in Konkurrenz tritt. Oft gibt es im Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln, die die Aufnahme einer sebstständigen Nebentätigkeit von der Erlaubnis des Arbeitgebers abhängig machen. Solche Klauseln sind oft unzulässig und damit nichtig. Mein praktischer Rat wäre aber immer, mit dem Arbeitgeber vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu sprechen.

Anders ist die Rechtslage bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die i.d.R. das Einverständnis ihres Dienstherren vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einholen müssen.

Vorteile der Selbstständigkeit im Nebenerwerb

Der größte Vorteil, sich zunächst im Nebenerwerb selbstständig zu machen, ist die finanzielle Absicherung, die man in dieser Zeit noch durch seinen Hauptberuf erfährt. Man muss nicht von heute auf morgen seinen kompletten Lebensunterhalt ausschließlich aus einer noch im Aufbau befindlichen selbstständigen Tätigkeit finanzieren sondern kann am Anfang auch mal Dinge ausprobieren.

Wenn man eine Selbstständigkeit im Online- Versandhandel startet, wird man in der Regel zunächst einen Warenbestand aufbauen, der Geld kostet. Auch hier ist ein fester Hauptjob mit einem festen Einkommen natürlich Gold wert, weil man die doppelten Kosten für den eigenen Haushalt einerseits und die Investitionen in das neue Business andererseits besser abdecken kann, wenn man eine verlässliche Einnahmequelle aus einem Arbeitsverhältnis hat.

Ein weiterer mächtiger Vorteil einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb neben einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis sind die steuerlichen Vorteile, die sich daraus ergeben, dass man Verluste aus der selbstständigen Tätigkeit – die sich am Anfang durch den Aufbau von Infrastruktur und Warenbestand fast zwangsläufig ergeben – mit den Gewinnen aus dem Arbeitsverhältnis verrechnen kann, so dass man im Ergebnis weniger Lohnsteuer zahlt (Steuern sparen in der Selbstständigkeit).

Einer der größten Kostenblöcke der privaten Lebensführung bei einer selbstständigen Tätigkeit in Vollzeit ist die Krankenversicherung – jedenfalls wenn ihr euch freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichert. Von einem Monat auf den anderen müsst ihr die Beiträge, die ihr euch vorher mit eurem Arbeitgeber geteilt habt, nun alleine tragen. Betreibt ihr eure Selbstständigkeit stattdessen zunächst im Nebenerwerb werden auf etwaige Gewinne aus dieser zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit keine weiteren Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Dafür ist es allerdings wichtig, dass der Umfang der selbstständigen Tätigkeit auch tatsächlich geringfügig bleibt. Bei einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- Job mit 20 Stunden/Woche und einer zusätzlichen Selbstständigkeit im gleichen Umfang kann das schon ganz anders aussehen. Hier sollte man sich rechtzeitig mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um nicht später einer hohe Nachforderung ausgesetzt zu sein. Mehr zum Thema Krankenkasse gibts in diesem Beitrag: Selbstständige und Krankenversicherung.

Nachteile der Selbstständigkeit im Nebenerwerb

Der größte Nachteil einer Selbstständigkeit im Nebenberuf ist wahrscheinlich, dass man seine Ressourcen auf zwei Tätigkeiten aufteilen muss und sich nicht voll auf eine Aufgabe fokussieren kann. Darunter wird regelmäßig eine Tätigkeit leiden – oft der Hauptjob, was zu Spannungen mit dem Arbeitgeber führen kann. Aber auch die Selbständigkeit im Aufbau kann natürlich darunter leiden, dass man nur mit halber Aufmerksamkeit zu Werke gehen kann.

Ein anderer Nachteil kann sich daraus ergeben, dass der Start in die Selbstständigkeit von der Bundesagentur für Arbeit nur dann gefördert wird, wenn es sich um eine Neugründung aus der Arbeitslosigkeit heraus handelt. Wer seine Selbstständigkeit also schon betreibt, während er oder sie noch in einem Arbeitsverhältnis steht, kommt für den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit nicht in Frage. Allerdings kann es für Selbstständige in der Gründungsphase ohnehin interessanter sein, Arbeitslosengeld als Selbstständiger zu beziehen.

Auch andere Fördermöglichkeiten setzen teilweise eine Neugründung in Vollzeit voraus, so dass man von der einen oder anderen attraktiven Finanzierungsmöglichkeit ggf. abgeschnitten ist. Meine persönliche Meinung ist, dass das die o.g. Vorteile nicht aufwiegen muss. Allerdings hängt das auch ein Stück weit davon ab, mit welchem finanziellen Polster man in die Selbstständigkeit startet und wie sehr man von Krediten abhängig ist.

Selbstständig im Nebenerwerb – Fazit

Insgesamt überwiegen m.E. die Vorteile einer Neugründung im Nebenerwerb deutlich deren Nachteile – insbesondere wenn man über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, die man zu Beginn einer gewerblichen Tätigkeit im Onlinehandel nun mal brauchen wird. Gerade wer viel Lohnsteuer in seinem Arbeitsverhältnis zahlt, kann durch die Verrechnungsmöglichkeiten mit Verlusten aus dem Aufbau eines Warenbestandes einen hohen vier- bis niedrigen fünfstelligen Betrag sparen.

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2 Kommentare zu „Selbstständig im Nebenerwerb“

  1. Hallo, Kai!
    Ich hatte Deinen Link besonders deshalb angeklickt, weil vorher (also irgendwo im Hinweis auf den Link) auch von Rentnern die Rede war. Jetzt richten sich Deine Hinweise fast ausschließlich auf den Online-Handel…
    Jürgen Pelikan aus Berlin

    1. Hallo Jürgen,
      von welcher Seite bist du denn gekommen? Ich habe natürlich keinen Einfluss darauf, mit welchem Text mich andere Webseiten verlinken. Aber diese Seite ist für Onlinehändler und beschäftigt sich mit deren Problemen.
      Viele Grüße
      Kai

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