Wer sich selbstständig macht, ist nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Er oder sie hat als Vollzeit- Selbstständiger die Wahl zwischen freiwilliger Versicherung in der GKV, Privater Krankenversicherung oder einer Internationalen Krankenversicherung, wenn man sich nicht überwiegend in Deutschland aufhält.
Die neu gewonnene Freiheit eines Selbstständigen in Fragen der Sozialen Absicherung wirft erst einmal Fragen auf und sorgt oft für Verunsicherung. Ist man abhängig in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so muss man sich um den Krankenversicherungsbeitrag nicht kümmern. Dieser wird automatisch vom Lohn abgezogen und der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil dazu.
Als Selbstständiger unterliegt ihr nicht mehr diesem Zwang, euch in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern sondern könnt wählen, ob ihr in eine Private Krankenversicherung wechseln möchtet. Gerade in jungen Jahren ist die PKV oft attraktiv, weil sie mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen lockt. Doch Achtung: Während der Beitrag in der GKV sich nach eurem Einkommen richtet, wächst der Beitrag in der PKV mit eurem Gesundheitsrisiko. Je älter ihr werdet, desto höher sind dann entsprechend die Beiträge. Dieser Effekt wird in der PKV durch Beitragsrückstellungen in jungen Jahren etwas abgemildert, doch muss einem das System bewusst sein – zumal es heutzutage auch kaum noch möglich ist, später wieder zurück in die dann günstigere Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Der Systemwechsel in eine private Krankenversicherung muss also sehr sorgfältig abgewogen werden, da er später nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige
Der Krankenkassenbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt grundsätzlich 14% zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dazu kommt der Beitrag zur Gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 3,05% und Kinderlose über 23 Jahren zahlen noch mal 0,25% zusätzlich, so dass sich der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose faktisch auf 3,3% beläuft. Möchte man sich auch als Selbstständiger einen Anspruch auf Krankengeld sichern, zahlt man weitere 0,6% des monatlichen Einkommens extra.
Der Beitrag zur Krankenversicherung bezieht sich grundsätzlich auf das tatsächliche Einkommen. Bemessungsgrundlage und Höchstgrenze ist im Jahr 2020 4687,50 Euro. Bis zu diesem Betrag wird euch also prozentual Beitrag berechnet. Verdient ihr monatlich oberhalb dieser Bemessungsgrenze bleibt der darüberliegende Betrag anrechnungsfrei.
Wenn ihr keine Einkommensnachweise einreicht, wird eure Krankenversicherung euren Beitrag nach der (hohen) Beitragsbemessungsgrenze berechnen. Um den Beitrag nach eurem tatsächlichen Einkommen berechnen zu lassen, müsst ihr entsprechende Einkommensnachweise einreichen. In der Regel ist dies der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres, auf dessen Basis der Beitrag für das laufende Jahr berechnet wird. Liegt euch dann der Einkommenssteuerbescheid für das Folgejahr vor, reicht ihr diesen ein und euer Beitrag wird ggf. in beide Richtungen korrigiert. Habt ihr also deutlich mehr verdient als im Vorjahr, müsst ihr Beiträge nachzahlen. Habt ihr dagegen weniger verdient, bekommt ihr eine Erstattung. Insbesondere im letzten Fall habt ihr also ein ganz eigenes Interesse an der Nachberechnung und solltet die Krankenkasse darauf hinweisen, dass ihr zu viel Beiträge gezahlt habt.
Neben der Höchstbemessungsgrenze von 4687,50 Euro gibt es auch eine Mindestbemessungsgrenze. Diese beträgt in 2020 1061,67 Euro. Das bedeutet, dass eurem Krankenkassenbeitrag unabhängig von eurem tatsächlichen Einkommen mindestens ein monatliches Einkommen von 1061,67 Euro zugrunde gelegt wird.
Teilzeit- Selbstständigkeit neben regulärem Job
Da der Krankenkassenbeitrag von mehreren Hundert Euro gerade in der Anfangsphase einer Selbstständigkeit einen relevanten Teil der Ausgaben ausmacht und entsprechend den Teil der Einnahmen schmälert, den man als Privatentnahme für seinen Lebensunterhalt entnimmt, beginnen viele ihre Selbstständigkeit aus einem festen Angestelltenverhältnis heraus. Sie melden ihr Gewerbe also schon an, während sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen – als Feierabenderwerb gewissermaßen.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man sein Gewerbe aus einer finanziell besser abgesicherten Position heraus starten kann. Man muss nicht vom ersten Tag an sämtliche privaten Ausgaben aus einem zu Beginn möglicherweise noch sehr niedrigen Gewinn bestreiten. Zudem fällt auf Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb kein Krankenkassenbeitrag an, solange man im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bereits KV- Beiträge abführt. Das gleiche gilt übrigens für eine Selbstständigkeit, die man im Nebenerwerb während des Bezugs von Arbeitslosengeld betreibt – auch hier ist man über die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich pflichtversichert und es fallen darüber hinaus keine weiteren KV- Beiträge an, so lange die Selbstständigkeit nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt (s. dazu den Artikel Können Selbstständige Arbeitslosengeld beziehen).
Wer allerdings im Nebenerwerb erhebliche Einkünfte aus der Selbstständigkeit erzielt oder andere Arbeitnehmer beschäftigt (mindestens ein sozialversicherungspflichter Angestellter oder zwei Minijobber), bei dem wird die Krankenkasse eine hauptberufliche Tätigkeit annehmen und entsprechende Beiträge einfordern (denkt auch daran, dass ihr jeden Beschäftigten von euch bei der Berufsgenossenschaft unfallversichern müsst). Klare Regeln oder Grenzen gibt es blöderweise nicht. Es kommt auf die wirtschaftliche Bedeutung und den zeitlichen Aufwand an. Als Orientierungswert gilt: Wenn durch die nebenberufliche Tätigkeit sowohl der zeitliche Aufwand als auch die Einkünfte die angestellte Tätigkeit um mindestens 20 Prozent übersteigen, wird die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich und damit beitragspflichtig eingestuft.
Als nebenberuflich wird die Selbstständigkeit dagegen in der Regel eingestuft, wenn der zeitliche Umfang weniger als 20 Stunden wöchentlich beträgt und die Einnahmen nicht einen erheblichen Teil zur Deckung der Lebenshaltungskosten beitragen
Wer allerdings beabsichtigt, seinen Schritt in die Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren, der kann sein Gewerbe nicht zunächst im Nebenerwerb betreiben, weil der Zuschuss nur für Neugründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus gewährt wird.
Sonderfall: Internationale Krankenversicherung für Selbstständige
Wer sich scheut, den Schritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung mit den genannten Konsequenzen zu machen, der kann einen kostengünstigen Zwischenschritt einlegen, bei dem man allerdings seinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben darf.
Wer sich z.B. als Digitaler Nomade, der sein FBA- Business quasi von überall auf der Welt aus verwalten kann, überwiegend in anderen Ländern als dem eigenen Heimatland aufhält, kann eine so genannte Internationale Krankenversicherung abschließen. Es handelt sich dabei nicht um Auslandskrankenversicherungen sondern um eine Vollversicherung, die im Prinzip einer Privaten Krankenversicherung ähnelt. Allerdings gilt die Internationale Krankenversicherung nicht als Ersatz für die Gesetzliche Krankenversicherung. Wer sich also dauerhaft in Deutschland aufhält, wird sich nicht in einer Internationalen Krankenversicherung versichern können. Wer sich dagegen in irgendeinem anderen Land der Welt aufhält und nur ein paar Monate des Jahres in Deutschland verbringt, der kann eine Internationale Krankenversicherung abschließen.
Da solche Versicherungen nicht die GKV ersetzen, gilt der Wechsel in eine Internationale Krankenversicherung auch nicht als Systemwechsel. Wer also später wieder nach Deutschland zurückkehren möchte, kann sich wieder in seiner gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Der Beitrag richtet sich in der Internationalen Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter und ist deshalb natürlich vor allem für junge Selbstständige attraktiv. Wie auch bei Privaten Krankenversicherungen werden Vorerkrankungen nicht oder nur gegen Aufschlag mitversichert.
Zu den bekanntesten und besten Internationalen Krankenversicherungen gehört Foyer Global Health *, die auch einen schönen Beitragsrechner auf ihrer Seite haben.
Selbstständige und Krankenversicherung – Fazit
Jeder, der mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, sollte vor Anmeldung des Gewerbes auch ein paar Gedanken an seine Soziale Absicherung und vor allem die Krankenversicherung verschwenden. Dann Absicherung gegen Krankheit und ggf. auch Altersvorsorge werden in den Berechnungen allzu leicht übersehen und reißen dann ein größeres Loch in die gerade zu Beginn noch sehr fragile Einnahmenkasse.
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