Verpackungslizensierung für 2020 steht an

Die Pflicht zur Lizensierung seiner Verpackungsmüll- Mengen bei einem Recyclingsystem ist ja nicht neu. Diese bestand auch schon nach der Verpackungsverordnung. Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 wird die Lizensierung aber durch die neu eingeführte Pflichtmeldung an die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ und die Veröffentlichung im LUCID- System überprüfbar. Rund um den Jahreswechsel stehen nun die Pflichtmeldungen an.

Was muss nach Verpackungsgesetz lizensiert werden?

Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben: Onlinehändler, die ihre Ware selbst versenden, müssen die Abfallmengen, die beim Endverbraucher anfallen, gebührenpflichtig bei einem Recyclingsystem lizensieren und die lizensierten Mengen der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden. Diese veröffentlicht dann den Namen des Händlers mit seiner lizensierten Menge im Internet, so dass jeder Mitbewerber überprüfen kann, ob ihr eurer Verpflichtung nachkommt und euch bei Nichtmeldung auch wettbewerbsrechtlich abmahnen. Dazu drohen Bußgelder bei Nichterfüllung der Meldepflicht.

Für Händler, die Ware nach Deutschland importieren, gelten noch erweiterte Lizensierungspflichten, denn als erstmaliger Inverkehrbringer müsst ihr auch die Umverpackung, also die Produktverpackung lizensieren.

Was muss nicht lizensiert werden?

Wenn ihr als Onlinehändler ausschließlich über einen Fulfilment- Dienstleister wie Amazons FBA- Progamm versenden lasst und dieser nicht ausschließlich euren Namen auf der Versandverpackung verwendet, dann ist für die Lizensierung dieser Verpackungen der Versanddienstleister verantwortlich. In diesem Fall müsstet ihr als Importeur nur die Produktverpackungen lizensieren. Wenn ihr aber neben FBA auch Eigenversand z.B. in eurem Ebay- Shop anbietet, müssen die hier verwendeten Versandverpackungen von euch lizensiert werden.

Welche Mengen müssen lizensiert werden?

Da bewegen wir uns im spekulativen Bereich, denn ihr müsst die Mengen zu Jahresbeginn zunächst schätzen. Bei activate by Reclay, dem Recyclingsystem bei dem ich meine Mengen lizensiere, gibt es anders als bei den meisten anderen Anbietern keine Mindestmenge und ihr könnt beliebig oft nachlizensieren. Ihr müsst also zunächst eine Meldung bei einem Recyclingsystem wie Reclay vornehmen und dann die gleiche Menge bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden.

ACHTUNG: Ihr könnt nicht genutzte Mengen nicht mit ins neue Jahr nehmen sondern habt dann halt einfach zu viel bezahlt. Deshalb ist es vernünftig, mehrmals kleinere Mengen zu lizensieren als gleich den ganzen geschätzten Jahresbedarf.

Zu Beginn des neuen Jahres müsst ihr dann die Jahresabschlussmeldung mit der Ist- Menge für das vergangene Jahr sowohl an das genutzte duale System als auch die Zentrale Stelle idealerweise zeitgleich melden.

Verpackungslizensierung für 2020 steht an: Fazit

Da die Meldepflichten ja noch neu sind, schadet es sicherlich nicht, darauf noch einmal hinzuweisen, auch wenn die Meldungen an sich kein Hexenwerk sind.

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