Digitalsteuer

One Stop Shop (OSS) – Die erste Steuererklärung steht an

Seit dem 01.07.2021 gelten bekanntlich neue Regeln für die Umsatzsteuerpflicht im EU- Ausland. Bis Ende Oktober haben Händler nun Zeit, die erste OSS- Steuererklärung für das dritte Quartal 2021 abzugeben. Wie das funktioniert und wie ihr eure Umsatzsteuer an die verschiedenen EU- Länder zahlt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Was bedeutet die One Stop Shop Regelung (OSS) für Händler?

Schon vor dem 01.07.2021 galt der Grundsatz, dass Umsätze im Land des Empfängers der Ware zu versteuern ist. Allerdings gab es bis dahin hohe Schwellenwerte (Lieferschwellen) für jedes einzelne EU- LAnd, bis zu denen man die Steuer im eigenen Land entrichten konnte. Nun gibt es nur noch einen einzigen Schwellenwert für sämtliche Lieferungen ins EU- Ausland, der mit 10.000 Euro zudem sehr niedrig ist. Nach Erreichen würde man als Händler in jedem einzelnen EU- Land, in das man auch nur einen weiteren Artikel verkauft, umsatzsteuerpflichtig werden – mit der Konsequenz, dass man sich dort jeweils steuerlich registrieren müsste. In einem FAQ habe ich das Problem der Umsatzsteuer und den OSS bereits ausführlich beschrieben.

Der One Stop Shop ermöglicht es euch nun, quartalsweise die Steuererklärung für alle EU- Länder in einer Erklärung an das Bundeszentralamt für Steuern zusammenzufassen. Die Steuererklärung muss bis zum letzten Tag des Folgemonats nach Quartalsende abgegeben werden. Zum selben Zeitpunkt müssen auch die Steuern bezahlt sein. Für das 3. Quartal ist nun also bis 31.10.21 erstmalig die OSS- Steuererklärung abzugeben.

Wie funktioniert die One Stop Shop Steuererklärung?

Wer seine deutsche Umsatzsteuervoranmeldung bereits mit Elster selbst macht, dem wird die Oberfläche bekannt vorkommen. Tatsächlich erfolgt der Login über die Elster- Plattform mit der Elster- Zertifikatsdatei auf dem Online- Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (Startseite).

Das Komplizierteste an dem Prozess ist m.E., das korrekte Formular zu finden, das leider nicht direkt verlinkt ist. Dazu geht ihr über „Alle Formulare“ zu Steuer International und wählt dort

Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021.

One Stop Shop (OSS) Steuererklärung Formular wählen

Ihr nehmt den Datenschutzhinweis auf der ersten Seite zur Kenntnis und klickt auf Weiter. Nun seid ihr auf der Hauptseite der Erklärung, wo ihr eure Umsatzsteuer ID angebt und ob ihr im Erklärungszeitraum keine Umsätze im EU Ausland hattet (Nullmeldung) oder Umsätze erkären wollt. Auch wenn ihr keine Umsätze hattet, müsst ihr also immer eine Nullmeldung absenden.

One Stop Shop (OSS) Steuererklärung oder Nullmeldung

Unter dieser Steuererklärungsoption, wo ihr nur ein Häkchen setzen müsst, kommt dann der Bereich „Zu den Teilseiten“. Klickt hier auf „Liste der Umsätze und Berichtigungen“. Jetzt öffnet sich eine neue Seite, auf der ihr für jedes einzelne Land, in dem ihr im vergangenen Quartal Verkäufe hattet, einen Datensatz speichern könnt. Um zu beginnen, klickt ihr hier auf „Weitere Daten hinzufügen“.

OSS "weitere Daten hinzufügen"

One Stop Shop Steuererklärung für ein einzelnes EU Land

In dem sich öffnenden Formular wählt ihr nun zunächst das betreffende Land aus. Nun wählt ihr den Steuersatz aus, zu dem eure Waren dort versteuert werden müssen. Ein Beispiel: Wenn ihr Warenlieferungen nach Österreich erklären wollt, die dem Regelsteuersatz unterliegen, wählt ihr als Land Österreich und als Steuersatz 20%. Verkauft ihr Waren, die in dem jeweiligen Land einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wählt ihr diesen aus.

ACHTUNG: Ihr müsst hier ggf. ein bisschen recherchieren, welchem Steuersatz eure Ware in dem Land unterliegt. Es ist leider nicht so, dass die deutschen Ausnahmeregeln für den ermäßigten Umsatzsteuersatz auch auf andere Länder zutreffen.

Die anzugebenden Daten gruppieren sich in vier Felder:

  • Umsätze des Steuerpflichtigen – Dienstleistungen
  • Umsätze für vom Inland ausgeführte Warenlieferungen
  • Umsätze der festen Niederlassungen – Dienstleistungen
  • Umsätze für aus anderen Mitgliedsstaaten durchgeführte Warenlieferungen

Da wir uns mit dem Handel von physischen Waren beschäftigen, lassen wir die Dienstleistungen einmal außer Acht. Der Hauptpunkt für den einfachen Onlinehändler werden die Umsätze für vom Inland ausgeführte Warenlieferungen sein. Dies sind die Verkäufe, die ihr aus Deutschland selber versendet oder durch einen Dienstleister wie FBA oder ebay Fulfillment versenden lasst.

Die Umsätze für aus anderen Mitgliedsstaaten durchgeführte Warenlieferungen betreffen z.B. FBA- Fälle, in denen Amazon aus eurem Lagerbestand in Frankreich eine Bestellung aus Belgien bedient. Diese ist steuerlich anders zu behandeln, als eine Bestellung aus Frankreich, die aus eurem Lagerbestand in Frankreich versendet wird. Die erste Bestellung muss über den One Stop Shop versteuert werden, die zweite hingegen direkt in Frankreich. Als Merksatz gilt daher: Wer FBA betreibt und bereits in mehreren Ländern USt- ID’s hat, der benötigt einen Steuerberater, denn für diesen Personenkreis, wird es mit dem OSS eher komplizierter als einfacher.

Steuererklärungen für Lieferungen aus DE ins EU Ausland

Wer seine Bestellungen dagegen ausschließlich aus Deutschland versendet, der muss nur den Punkt 2 ausfüllen. Nehmen wir mal an, ihr habt für 1000 Euro Ware nach Österreich verkauft, für 500 Euro Ware nach Frankreich und für 200 Euro Ware nach Griechenland, so müsst ihr drei Datensätze erstellen.

One Stop Shop Warenlieferungen

Ihr wählt also das Land und den Umsatzsteuertyp (i.d.R. Standard), dann wird euch der Regelsteuersatz für den Typ angezeigt und ihr wählt ihn aus. Schließlich gebt ihr den Nettobetrag eurer Umsätze an (also Gesamtumsatz minus den lokalen Steuersatz) und Elster berechnet euch dann eure Steuerschuld.

Diesen Vorgang führt ihr für jedes Land durch, in das ihr im letzten Quartal aus Deutschland an Verbraucher geliefert habt. Am Ende berechnet Elster eure Gesamtsteuerschuld und ihr könnt das Formular absenden. Der Clou dabei: Ihr könnt den Steuerbetrag als Gesamtbetrag an das Bundeszentralamt für Steuern überweisen. Damit bleiben euch bis zu 26 verschiedene Steuererklärungen mit 26 verschiedenen Überweisungen erspart.

Fazit

Wer ausschließlich aus Deutschland versendet, der kann die One Stop Shop Steuererklärung selbst machen. Besonders leicht ist dies, wenn man nur bei Amazon ins Ausland verkauft, weil dort die Daten leicht zu filtern sind. Wer dagegen FBA mit Lagerung seines Warenbestandes in mehreren Ländern betreibt, der sollte sich auch weiterhin steuerlich beraten lassen.

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