Neben den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer für Existenzgründer VOR der Gründung gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, das sich an junge Unternehmen vor allem in den ersten zwei Jahren nach Gründung wendet. Wie die Beratungsförderung funktioniert, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Woran es jungen Unternehmen in der Startphase vor allem mangelt: Geld und Know how. Die meisten Gründer versuchen, das durch Einsatz und Enthusiasmus wettzumachen, doch um sich unternehmerisches Know how anzueignen, bedarf es einer langen Entwicklung – oder einer guten Beratung in der Frühphase der unternehmerischen Tätigkeit.
Viele Gründer schrecken vor den Kosten einer Unternehmensberatung zurück, gerade wenn man in der Anfangsphase viel Geld in den Warenbestand stecken muss.
Was ist förderungsfähig?
In Anspruch nehmen könnt ihr die Förderung,wenn ihr ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland seid und euch in der Gründungsphase (erste zwei Jahre), der Konsolidierungsphase (Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr) oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
Nicht förderungsfähig sind Unternehmen, die selbst beratend tätig sind oder gemeinnützig wirtschaften. Ferner ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Voraussetzungen für eine Insolvenz faktisch vorliegen.
Gegenstand der BAFA- Förderung
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Darüber hinaus werden auch Beratungen zu speziellen Themen insbesondere der Gleichstellung und Förderung von Frauen, Schwerbehinderten oder Migranten gefördert, die vermutlich nicht den Kernbereich wirtschaftlicher Probleme bei jungen Einzel- oder Kleinunternehmen im Onlinehandel ausmachen.
Während für Bestandsunternehmen der Umfang der Beratungsförderung auf maximal fünf Tage je Beratungsschwerpunkt limitiert ist, gilt diese Einschränkung für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten nicht. Diese können also den maximalen Förderzeitraum von bis zu sechs Monaten nutzen, höchstens jedoch bis zur Förderhöchstgrenze.
Die Beratungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden. Seminare oder Workshops sind also von der Förderung ausgeschlossen.
Inhaltlich müssen die Beratungen inhaltlich einen allgemeinen Charakter behalten. Nicht förderfähig sind daher z.B. Beratungen zur konkreten Ausarbeitung von Verträgen, konkrete Steuerberatungstätigkeiten wie die Aufstellung von Jahresabschlüssen etc. oder gutachterliche Tätigkeiten zu einem speziellen Geschäftssegment. Auch darf die Beratung keinen vermittelnden Charakter haben – insbesondere dürfen in den Beratungen keine Waren und Dienstleistungen vermittelt werden, die vom Berater selbst angeboten werden.
Nicht förderfähig sind außerdem Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden können, wie z.B. mit Mitteln von Strukturfonds oder des ESF.
Höhe der BAFA- Förderung
Die Bemessungsgrundlage für die Förderung von Beratungsleistungen beträgt für junge Unternehmen 4000 Euro, für alle anderen 3000 Euro. Bis zu dieser Grenze wird ein prozentualer Anteil mit Mitteln der BAFA gefördert. Die Kosten werden also nicht zu 100% übernommen.
Der prozentuale Anteil richtet sich nach dem Unternehmenssitz. Unternehmen aus den neuen Bundesländern (mit Ausnahme der Großräume Berlin und Leipzig) werden mit 80% der Beratungskosten gefördert, die Region Lüneburg mit 60% und alle anderen Regionen mit 50%.
Von Beratungskosten in Höhe von 4000 Euro würde die BAFA also für ein junges Unternehmen in den neuen Bundesländern 3200 Euro übernehmen, für ein Unternehmen in der Region Lüneburg 2400 Euro und für alle anderen 2000 Euro. Kostet die Beratung dagegen 5000 Euro, so bleiben die Zuschüsse trotzdem in der gleichen Höhe, weil sich diese, wie gesagt, nach der Bemessungsgrenze richten.
Bei Bestandsunternehmen wird nur bis zur Höchstgrenze von 3000 Euro gefördert, die prozentualen Anteile bleiben die gleichen. Bei Beratungskosten von 3000 Euro erhielte also ein Unternehmen aus den neuen Ländern 2400 Euro, eines aus Lünebürg 1800 Euro und aus allen anderen Regionen 1500 Euro.
Eine Sonderregelung gibt es für die Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich in der Regel kaum Beratungen mehr leisten können. Diese werden unabhängig vom Unternehmenssitz mit 90% der Beratungskosten bis zur Bemessungsgrenze von 3000 Euro gefördert.
BAFA Beratungsförderung – Antragstellung
Den Berater kann sich der Unternehmer frei aussuchen. Allerdings muss dieser eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und mit der BAFA kooperieren. So muss der Berater selbstständig tätig sein und mehr als 50% seiner Umsätze mit Beratungstätigkeiten generieren.
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner der BAFA führen. In diesem Gespräch werden die Zuwendungsvoraussetzungen erläutert. Nach dem Gespräch habt ihr drei Monate Zeit den Antrag auf Förderung zu stellen. Die Beratung darf nicht begonnen werden (es darf auch kein Vertrag über die Beratung geschlossen werden), bevor ihr die „Inaussichtstellung der Förderungsgenehmigung“ erhalten habt.
Nach Abschluss der Beratung müssen natürlich auch eine Reihe von Verwendungsnachweisen an die BAFA übermittelt werden, u.a. auch die Rechnung des Beratungsunternehmens und einen Kontoauszug von euch, der belegt, dass die Rechnung beglichen wurde. Ihr müsst also zunächst in Vorleistung gehen und erhaltet dann den prozentualen Anteil erstattet.
Anträge auf Beratungsförderung können auf der Webseite des BAFA gestellt werden. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit.
BAFA Beratungsförderung – Fazit
Die Beratungsförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle läuft bei Existenzgründern so ein bisschen unter dem Radar; vermutlich auch, weil anders als viele kostenlose Existenzgründungsberatungen VOR Gründung Die BAFA Beratungsförderung die Kosten der Beratung nicht zu 100% abdeckt.
Da sich viele Probleme aber vor Gründung noch gar nicht absehen lassen, ist es zumindest gut zu wissen, dass es hier auch Hilfe für Unternehmer in der Gründungsphase gibt.
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