Gewerbeanmeldung – das müsst ihr beachten

Viele kleine Onlinehändler glauben, sie müssten kein Gewerbe anmelden, weil sie ja nur ab und zu privat etwas bei ebay verkaufen würden. In diesem Artikel befassen wir uns mit den Fragen rund um die Gewerbeanmeldung: ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden, wo tue ich das und was muss ich sonst noch beachten.

Habt ihr bestimmt auch schon gesehen: Ein ebay- Händler mit Hunderten Verkäuferbewertungen bietet viele verschiedene Neuwaren zum Festpreis an, doch am Ende der Angebote steht immer so etwas wie „Privatverkauf, keine Rücknahme“. Das Phänomen der scheinprivaten Händler ist gerade auf ebay immer noch sehr weit verbreitet. Viele haben tatsächlich privat angefangen, ein paar alte Bücher oder CD’s per Auktion zu verkaufen, haben dann festgestellt, dass man sich so ein schönes Taschengeld verdienen kann und haben das dann professionalisiert.

Dabei überschreitet man dann allerdings sehr schnell die Grenze vom privaten zum gewerblichen Handel.  Für diese Grenze gibt es keine genaue Definition, wie viele Verkäufe man im Monat haben kann, ohne gewerblich zu sein. Unterschiedliche Gerichte haben auch sehr unterschiedliche Verkaufsaktivitäten noch als privat durchgehen lassen oder schon als gewerblich gekennzeichnet.

Wichtiger als die Summe der Verkäufe ist deshalb vielmehr die Absicht und die Organisation, mit der ihr handelt. Der § 15, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert gewerbliche Tätigkeit als „selbstständige, nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen„.

Damit haben wir schon mal drei Merkmale, an denen eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen ist:

  1. Ihr führt die Tätigkeit selbstständig, also auf eigene Rechnung aus.
  2. Der Verkauf ist nicht kurzfristig oder einmalig, sondern auf Dauer angelegt.
  3. Ihr verfolgt mit eurer Tätigkeit die Absicht, Gewinn zu erzielen.

Auffällig ist, dass es also nicht auf den Umfang der Handelstätigkeit ankommt. Selbst mit einer Handvoll Festpreis- Angebote auf ebay überschreitet ihr also schon die Grenze zum gewerblichen Handel, wenn ihr diese dauerhaft laufen habt und damit Gewinn erzielt.

Gewerbeanmeldung – wie und wo?

Es ist also ein gefährliches Spiel, dauerhaft bei ebay zu verkaufen, ohne die erforderliche Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Anders als Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Notare, Künstler etc), zu denen Onlinehändler in der Regel nicht gehören werden, müssen Gewerbetreibende ihr Gewerbe nach § 134 der Gewerbeordnung beim Gewerbeamt ihrer Gemeinde anmelden.

Die Anmeldung an sich ist erstaunlich bürokratiefrei. Alles, was ihr benötigt, ist euer Personalausweis und eine Gebühr, die je nach Gemeinde variiert, aber irgendwo zwischen 20 und 50 Euro angesiedelt sein wird. Ausländische Existenzgründer müssen den jeweiligen Aufenthaltstitel und die Meldebescheinigung dabei haben. Auf dem Amt füllt ihr einen Meldebogen aus. Ihr könnt diesen meist auch schon von der Webseite eurer Gemeinde runterladen und ausfüllen. Der Bogen ist weitgehend selbsterklärend. Lediglich die Beschreibung eurer selbstständigen Tätigkeit ist ein bisschen tricky und ihr solltet euch vorher ein paar Gedanken machen, was ihr dort hineinschreibt.

Da eine Gewerbeanmeldung, wie gesagt, normalerweise auf Dauer angelegt ist, sollte die Tätigkeitsbeschreibung allgemein genug bleiben, dass ihr spätere Veränderungen in eurer Tätigkeit damit immer noch erfasst. Vielleicht merkt ihr in fünf Jahren, dass Onlinehandel allein eure Rechnungen nicht bezahlt und fangt an, als Freelancer selbstständig virtual office- Aufträge anzunehmen. Habt ihr in eurer Gewerbeanmeldung aber so etwas stehen wie „Online- Versandhandel mit Skimützen“, so ist es schwer, darunter auch noch Tätigkeiten zu erfassen, bei denen ihr z.B. Präsentationen für Unternehmen erstellt.

Die Veränderung eures Tätigkeitsfeldes im Nachhinein ist mitunter schwierig, weshalb ihr versuchen solltet, eure Tätigkeit so weitreichend wie möglich zu beschreiben.

Immer mehr Gemeinden ermöglichen die Gewerbeanmeldung auch online. Schaut euch dazu einfach auf der Webseite eurer Gemeinde um. Bedenkt aber, dass ihr für solche Online- Dienstleistungen zumeist einen Personalausweis mit Chip- Funktion benötigt.

Als Ergebnis eurer Gewerbeanmeldung erhaltet ihr den so genannten Gewerbeschein, den ihr relativ häufig brauchen werdet; sei es, um euch auf Marktplätzen wie Amazon oder auf Großhandelsplattformen zu registrieren, einen Kredit oder eine Förderung zu beantragen oder einen Geschäftskundenvertrag mit einem Versanddienstleister abzuschließen.

Gewerbeanmeldung – erforderliche Genehmigungen vorher einholen

Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die bestimmte Voraussetzungen und/oder Genehmigungen erfordern, wie der Handel mit Lebensmitteln oder Arzneimitteln. Erkundigt euch daher vor dem Gang zum Gewerbeamt bei eurer Industrie- und Handelskammer (wenn eure Tätigkeit handwerklichen Bezug hat auch bei der zuständigen Handwerkskammer), ob es für eure geplante Tätigkeit solche Bedingungen gibt.

Erforderlich können je nach Tätigkeit z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ärztliche Bescheinigungen oder ein Handelsregisterauszug sein.

Geht erst dann zum Gewerbeamt, wenn ihr alle nötigen Unterlagen zusammen habt, denn die Gewerbeanmeldung könnt ihr nur mit vollständigen Unterlagen vornehmen.

Gewerbe rückwirkend anmelden

Die Gewerbeanmeldung müsst ihr grundsätzlich vornehmen, BEVOR ihr mit der Ausübung des Gewerbes beginnt. Es gibt zwar in den Gewerbeämtern mitunter unterschiedlich lange Kulanzzeiten (bei einem Monat Verspätung droht euch in der Regel wohl noch kein Bußgeld), doch ihr tut euch auch keinen Gefallen mit einer Verzögerung.

Erstens könntet ihr von einem Mitbewerber abgemahnt werden, zweitens könnte das Finanzamt euch entdecken und drittens habt ihr das Privileg des Vorsteuerabzugs für eure eingekaufte Ware natürlich nur, wenn ihr Gewerbetreibender seid. Da man zumeist einkaufen muss, bevor man verkaufen kann, schneidet ihr euch also ins eigene Fleisch, weil ihr euch die Vorsteuer nicht zurückholen könnt.

In keinem Fall könnt ihr ein Gewerbe rückwirkend anmelden, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wenn ihr also vom Finanzamt entdeckt wurdet und ein Verfahren gegen euch läuft, ist die rückwirkende Anmeldung eures Gewerbes nicht mehr möglich.

Gewerbeanmeldung – Fazit

Für den Durchschnittshändler ist die Gewerbeanmeldung keine große Sache und in wenigen Minuten auf dem Gewerbeamt erledigt. Alle weiteren Stellen wie Finanzamt, IHK oder Berufsgenossenschaft werden direkt informiert, so dass ihr euch hier nicht weiter kümmern müsst.

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