Antragsformular

Corona Soforthilfe für Selbstständige für Lebensunterhalt verwenden?

Wer aufgrund der Coronakrise in seiner Selbstständigkeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten wie Liquiditätsengpässe gerät, der kann seit Ende März über die Bundesländer und Kommunen die Corona- Soforthilfe der Bundesregierung für Solo- Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen beantragen. Immer wieder taucht in den letzten Wochen die Frage auf, ob die Gelder auch für den persönlichen Lebensunterhalt wie Miete, Stromkosten etc. verwendet werden dürfen.

Wie funktioniert die Corona Soforthilfe für Selbstständige?

Die Corona- Soforthilfe ist ein Zuschuss des Bundes zur Sicherung eurer wirtschaflichen Liquidität. Der Zuschuss beträgt für Unternehmer mit bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9000 Euro für drei Monate. Den tatsächlichen Bedarf müsst ihr bei der Antragstellung schätzen. Unterlagen müssen dazu im Moment noch nicht eingereicht werden. Es wird aber darauf hingewiesen (und ist auch wahrscheinlich), dass eine genauere Prüfung der Bedürftigkeit im Nachhinein noch erfolgen wird.

Der Antrag ist schnell ausgefüllt. Im Großen und Ganzen sind eure persönlichen Daten einzugeben, jede Menge Dinge anzukreuzen, mit denen ihr einverstanden seid bzw. die ihr zur Kenntnis genommen habt und dann schließlich die Schätzung eures Bedarfs für die geschäftliche Tätigkeit für die nächstens drei Monate. Die Soforthilfe wird aber nicht monatlich ausgezahlt sondern einmalig für drei Monate. Hier könnt ihr nachlesen, wo ihr die Corona- Soforthilfen für Selbstständige beantragen könnt.

Wofür darf die Corona Soforthilfe für Selbstständige verwendet werden?

Die Soforthilfe ist ein Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Liquidität. Es soll verhindert werden, dass  ihr aufgrund der monatlichen betrieblichen Fixkosten bei ausbleibenden Einnahmen wegen Schließung eures Betriebs oder einfach generell deutlich gesunkener Einnahmen eure Rechnungen nicht mehr bezahlen könnt. Als Soforthilfe dürft ihr also die Summe beantragen, die sich ergibt, wenn ihr eure monatlich wiederkehrenden Fixkosten um die zu erwartenden Einnahmen reduziert.

Mit einfachen Worten: Die Soforthilfe ist gedacht für regelmäßige Ausgaben wie Miete, EDV- Kosten, Kredittilgung etc. Sie ist nicht gedacht für einmalige Anschaffungen wie neuer Computer, Drucker, Handy und auch nicht für die persönlichen Lebenshaltungskosten. Eure private Miete für die Wohnung dürfte wohl nur als betriebliche Ausgabe anerkannt werden, wenn ihr mindestens Ausgaben für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend macht.

Für Lebenshaltungskosten ist die Grundsicherung zuständig

Persönliche Ausgaben sind betriebswirtschaftlich gesehen Entnahmen, die nicht mit der Soforthilfe abgedeckt werden können. Dafür gibt es erleichterten Zugang zu Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2. Wenn ihr also zwar eure Betriebskosten aus den Einnahmen gerade noch so bezahlen könnt, aber die Gewinne zu niedrig sind, um darüberhinaus auch noch euren Lebensunterhalt abzudecken, dann seid ihr an die Jobcenter verwiesen. Wer dort einen Antrag auf ALG 2 stellt, bekommt diesen bei Antragstellung zwischen 01.03.2020 und 30.06.2020 auch ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Offenlegung des Vermögens für bis zu sechs Monaten bewilligt. Anders als regulär muss also nicht erst das über das Schonvermögen hinausgehende Vermögen aufgebraucht werden. Wer allerdings über die sechs Monate hinaus in der Grundsicherung verbleibt, muss mit der üblichen Bedürftigkeitsprüfung rechnen.

Mehr Infos dazu gibt es in dem kleinen FAQ der Bundesregierung.

Corona- Hilfen für Lebensunterhalt verwenden: Fazit

Die Corona Soforthilfe für Selbstständige ist nur zur Aufrechterhaltung betrieblicher Liquidität gedacht und darf daher nur für monatliche Fixkosten aus der Unternehmertätigkeit verwendet werden. Wer darüber hinaus seine Lebenshaltungskosten nicht decken kann, hat erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (ALG 2).

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