Die E- Residency in Estland ist für Digitale Nomaden in den letzten Jahren immer interessanter geworden. Ob sie auch Vorteile für FBA- Händler bei Amazon mit sich bringt und wie die steuerliche Seite aussieht, das will ich euch in diesem Artikel erklären.
Es gibt in den letzten Jahren immer mehr junge Unternehmer, die das Geschäftsmodell FBA für sich entdeckt haben; ein Modell, das man im Grunde genommen von überall auf der Welt betreiben kann, weil die Kerntätigkeit des Onlinehandels, der Versand, von Amazon erledigt wird. So sind viele dieser Digitalen Nomaden gar nicht mehr in Deutschland ansässig sondern reisen permanent um die Welt oder sind irgendwo außerhalb der EU sesshaft geworden.
Für Menschen, die ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland haben, ist es aber sehr viel schwerer, ihr Gewerbe aufrecht zu erhalten. Zwar benötigt man für ein Gewerbe in Deutschland nicht zwangsläufig einen Wohnsitz (zur Anmeldung schon, aber ein bestehendes Gewerbe kann auch ohne Wohnsitz fortgeführt werden).
Doch spätestens bei der nächsten Verkäufer- Verifizierung von Amazon wird man nicht nur eine Adresse sondern auch Verbrauchsabrechnungen auf den eigenen Namen nachweisen müssen. Das wird ohne eigene Wohnung in Deutschland sehr schwer.
Virtueller EU- Wohnsitz in Estland mit der E-Residency
Um nun aber auch von außerhalb der Europäischen Union Zugang zum EU- Binnenmarkt zu haben, nehmen immer mehr Unternehmer Kurs auf das kleine baltische Estland. Dort gibt es seit 2014 die E- Residency, also die Möglichkeit, virtueller Einwohner Estlands zu werden. Das ist nicht mit einer Staatsangehörigkeit zu verwechseln, aber es ermöglicht dem e- resident, online eine Firma in Estland zu gründen. In ein paar Minuten per Mausklick.
Estland ist dazu nicht nur EU- Mitglied sondern hat praktischerweise auch den Euro als Währung und die Kosten für Dienstleistungen wie Consulting oder Accounting sind im Vergleich zu Deutschland und Westeuropa extrem günstig.
Dazu kommt, dass man bei der Gründung einer Limited, die man ohne weitere Gesellschafter allein gründen kann und die mit der deutschen GmbH zu vergleichen ist, in Estland nur ein Stammkapital von 2500 Euro einzahlen muss- gerade mal 10% von der Mindesteinlage in Deutschland bei Gründung einer GmbH.
Um eins gleich ganz klar zu sagen: Estland ist kein Steuerparadies und wer seinen Wohnsitz weiter in Deutschland hat und womöglich auch mehr als 185 Tage im Jahr in Deutschland ist, bleibt ohnehin in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
Estland und die E- Residency ist daher tatsächlich nur für Menschen interessant, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich weniger als ein halbes Jahr pro Kalenderjahr in Deutschland aufhalten, denn nur in diesem Fall ist man nicht mehr in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
Übrigens: Auch wenn ihr möglicherweise keine Einkommensteuer mehr in Deutschland bezahlen müsst; umsatzsteuerpflichtig bleibt ihr natürlich, wenn eure Umsätze in Deutschland generiert werden.
Wie wird man e- resident in Estland?
Der Weg zur virtuellen Staatsbürgerschaft ist relativ simpel und man muss dafür nicht mal nach Estland reisen, denn anders als in Deutschland, wo man wertvolle Lebenszeit auf Ämtern in der Warteschlange vergeudet, ist die Verwaltung in Estland fast komplett digital. Das ermöglicht es, von überall auf der Welt per Internet auf staatliche Dienstleistungen zuzugreifen. Der Weg zum eigenen Business in Estland läuft zweistufig. Im ersten Schritt muss man die E- Residency auf https://e-resident.gov.ee/ beantragen.
Ihr benötigt dazu eure nationale ID, also euren Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und müsst einen Fragebogen ausfüllen. Ein Punkt in dem Fragebogen zielt auf eure Motivation für die E- Residency ab. Hier reicht es, die Bereitschaft zur Unternehmensgründung darzulegen.
Ihr müsst dann die Gebühr von 100 Euro per Visa- oder Mastercard bezahlen und ungefähr sechs bis acht Wochen warten, bis euer Antrag bearbeitet ist. Sollte es zu einem Brexit ohne Abkommen mit der EU kommen, ist es denkbar, dass die Bearbeitungszeiten deutlich länger werden, weil sich viele britische Unternehmer dann Zugang zum EU- Binnenmarkt über estnische Firmengründungen sichern werden.
Wenn ihr per Mail informiert werdet, dass euer Antrag bewilligt wurde, müsst ihr euer E- Residency- Kit in einer estnischen Botschaft irgendwo auf der Welt abholen. In der EU geht das praktisch in jedem Land (z.B. in der estnischen Botschaft in Berlin), in Südostasien, wo ich lebe, kann man sein Kit leider nur in Singapur abholen. Da hier die Fingerabdrücke von euch genommen werden, müsst ihr zur Abholung persönlich erscheinen.
In Afrika ist lediglich die Abholung in Kairo (Ägypten) verfügbar, in den USA in Washington, New York und San Francisco, in Australien müsst ihr nach Canberra und in Kanada ist nur die Abholung in der Botschaft in Ottawa verfügbar.
Ihr müsst bereits bei der Antragsstellung angeben, wo ihr das Kit abholen wollt. Eine Änderung der Location ist nur gegen Gebühr möglich.
E- Residency – Wie gründet ihr euer estnisches Unternehmen?
Um im nächsten Schritt ein Unternehmen in Estland zu gründen, benötigt ihr eine Geschäftsadresse in Estland. Ihr könnt diese ab 9,90 Euro pro Monat bei verschiedenen Adressanbietern bekommen. Da ihr mittlerweile auch eine Kontaktperson in Estland und wahrscheinlich je nach Art und Umfang eures Businesses weitere Dienstleistungen wie Accounting benötigen werdet, macht es Sinn, sich einen estnischen Anbieter zu suchen, der euch ein Komplettpaket schnürt. Kosten für die Basisleistungen rund um die Geschäftsadresse betragen ca. 50 bis 100 Euro pro Monat.
Mit der Geschäftsadresse und der Kontaktperson könnt ihr euch nun mit eurer E- Residence- Card bei der estnischen Verwaltung online anmelden und eure Firma gründen. Die Gebühr hierfür beträgt 190 Euro. Ihr könnt natürlich auch einen Dienstleister beauftragen, die Firma für euch zu gründen, doch wenn ihr ausreichend Englisch sprecht, könnt ihr das auch selbst machen.
Bekannte Anbieter für Hilfestellungen bei der Unternehmensgründung sind z.B. Leapin (die allerdings kein Accounting für FBA- Händler anbieten und deshalb eigentlich wegfallen), 1Office, B2baltics Consultant oder Comistar, die FBA- Händler explizit als ihre Klientel benennen.
Die Rechtsform, die meistens gewählt wird, ist die OÜ, das estnische Gegenstück zur deutschen GmbH, das – wie erwähnt – lediglich ein Stammkapital von 2500 Euro erfordert. Dieses Stammkapital muss nicht sofort bei der Unternehmensgründung eingezahlt werden, aber erst wenn das Stammkapital hinterlegt ist, ist eure Haftung auch auf 2500 Euro begrenzt und ihr könnt euch z.B. Dividenden auszahlen.
Um ein Geschäftskonto in Estland zu eröffnen, auf das ihr das Stammkapital einzahlen könnt, müsst ihr auch im Jahr 2019 immer noch nach Estland reisen. Obwohl schon seit Jahren angekündigt, ist immer noch kein Online- Ident- Verfahren hierfür verfügbar. Auch scheint es mit der zunehmenden Zahl an Digitalen Nomaden schwieriger geworden zu sein, überhaupt eine Bank zu finden, die einem ein Geschäftskonto anbietet, wenn man keinerlei Bezug zu Estland hat.
Zwar ist ein Konto in Estland nicht zwingend für die Unternehmensgründung erforderlich, aber es hat eben seine Vorteile. Empfohlen werden regelmäßig LHV und Swedbank. Es soll allerdings in den letzten Jahren immer schwerer geworden sein, eine estnische Bank zu finden, die einem ein Geschäftskonto eröffnet.
Die Registrierung eures neuen estnischen Unternehmens soll nur 30 Minuten beanspruchen. Realistischer ist ein Zeitaufwand von einer bis zwei Stunden, was für eine Unternehmensgründung immer noch extrem schnell ist. Ihr könnt und solltet vorab auf der Suche nach einem geeigneten Namen schon mal das öffentlich zugängliche Firmenregister durchsuchen, um zu schauen, ob euer gewünschter Firmenname noch frei ist. Auch das europäische Markenregister solltet ihr dabei im Auge behalten. Ihr könnt für eure estnische Firma nämlich natürlich auch EU- Marken registrieren.
Fallstricke für Digitale Nomaden in Estland
In den letzten Jahren ist die E- Residency in Estland so ein bisschen zu einem Lifestyle- Produkt für Digitale Nomaden geworden. Wirklich sinnvoll ist die E- Residency und die estnische Firma nur für einen sehr begrenzten Personenkreis, da sich steuerlich erst einmal keinerlei Vorteile ergeben.
Nur wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, also nicht ohnehin in Deutschland steuerpflichtig ist und wer viel außerhalb der EU unterwegs ist, für den kann die estnische OÜ eine interessante Alternative zu einer Geschäftsadresse ohne Wohnsitz in Deutschland sein.
Es ist aktuell nicht vollkommen sicher, ob einem die Geschäftsadresse in Estland alleine bei einer Verkäuferkonto- Verifizierung durch Amazon weiterhilft, denn Amazon verifiziert keine Firmen sondern immer die als Verantwortliche eingetragenen Personen. Wenn man also die estnische Firma gründet, weil man keinen deutschen oder EU- Wohnsitz hat, steht man möglicherweise auch mit seiner frisch gegründeten OÜ vor einem Problem bei der Verifizierung, denn für diese benötigt Amazon nicht nur eine existierende Adresse sondern auch Nachweise darüber, dass man selbst an dieser Adresse gemeldet ist und dort auch lebt, was z.B. durch Verbrauchsabrechnungen etc nachgewiesen werden muss. Wer ohne festen Wohnsitz um die Welt reist und von unterwegs arbeitet, kann bei einer Verkäufer- Verifizierung durch Amazon also Probleme haben.
Digitale Nomaden und E- Residency in Estland – Fazit
Ich selbst habe die Firmengründung in Esland abgebrochen, weil es mir zu unsicher erschien, ob das Modell wirklich praxistauglich für den Onlinehandel auf Plattformen wie eBay oder Amazon ist. Die Verifizierungsfrage ist dabei ein Problem, die ganze steuerliche Bewertung (z.B. wenn man zwar keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hat, hier aber Ware lagert oder zwischenlagert) ein anderes. Digitale Nomaden, die ausschließlich digitale Produkte vertreiben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, mögen von der Konstruktion profitieren. Bei physischem Warenhandel aus Deutschland heraus, bin ich mir mindestens unsicher.
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Wenn ihr auf der Suche nach einem kostenlosen Geschäftskonto seid, schaut euch meine Empfehlungen zu Geschäftskonten an.