Zuschüsse

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Von den Starthilfen für neue Selbstständige gehört der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu dem prominentesten. Ich fasse hier mal die wichtigsten Punkten dazu zusammen.

Anspruchsvoraussetzungen für den Gründungszuschuss

Gerade am Anfang benötigt man als neuer Selbständiger ein bisschen Starthilfe- was das Know How, aber vor allem auch was das Finanzielle angeht. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat bzw. mindestens einen Tag im Leistungsbezug steht und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat, der kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die man keinen Anspruch hat. Man muss also den Sachbearbeiter mit einem stimmigen Finanzkonzept und einem gut durchdachten Businessplan überzeugen. Trotzdem gibt es immer noch den so genannten Vermittlungsvorrang. Wenn der Sachbearbeiter also die Chancen für eine Vermittlung in einen neuen Job zu hoch einschätzt, wird er dich eher in einen Job vermitteln, als das Risiko einer Existenzgründung aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren.

Höhe des Gründungszuschusses

Hat der Vermittler keine großen Erwartungen an die Vermittlungsfähigkeit und hat der Antragsteller durch realistische Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau, Beurteilung des Marktumfeldes seine Befähigung zur Selbständigkeit nachgewiesen, wird die ersten sechs Monate ein Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung, gewährt.

Nach dieser sechsmonatigen Anfangsphase wird überprüft, ob die Ziele bis dahin erreicht wurden und bei entsprechender Erfolgsaussicht wird für weitere neun Monate die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro weiter gezahlt. Wenn das die einzigen finanziellen Mittel sind, auf die man zurückgreifen kann, dürfte es eng werden.

Man darf übrigens durchaus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Da die geförderte Selbständigkeit aber eine Vollzeit- Beschäftigung sein muss, darf eine Nebenbeschäftigung daher nicht mehr als 15 Wochenstunden ausmachen.

Unterlagen für den Gründungszuschuss

Die Unterlagen, die man für einen Antrag auf Gründungszuschuss einreichen muss, haben es in sich:

  • Businessplan: Er muss in sachlicher und nachvollziehbarer Weise das Geschäftsvorhaben beschreiben sowie eine umfassende Finanzplanung und Umsatzentwicklung für die ersten drei Jahre beinhalten
  • Gutachten: Der Businessplan muss von einer sachkundigen Stelle begutachtet und für tragfähig befunden werden (z.B. durch Wirtschaftsprüfer, IHK o.ä.)
  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweis, z.B. Teilnahme an einem Seminar über Existenzgründung

Spötter behaupten, in der Zeit, die man zum Beibringen sämtlicher Unterlagen benötigt, kann man schon seine erste Million verdient haben.  Das ist natürlich Quatsch, aber der Zeitaufwand ist tatsächlich nicht zu unterschätzen.

Natürlich ist es wichtig, sich ein realistisches Bild von den zu erwartenden Umsätzen und den Margen zu machen, die einem in einem so umkämpften Markt bleiben. Es ist eben etwas anderes, von dem Gewinn nach Abzug all der Kosten leben zu müssen, als sich als Privatverkäufer durch den Verkauf seiner CD- Sammlung auf Ebay etwas Taschengeld dazu zu verdienen.

Ob allerdings der Aufwand eines Businessplans, der nach ein paar Monaten durch Änderungen der Rahmenbedingungen schon wieder obsolet sein kann, gerechtfertigt ist und ob nur Verkäufer, die einen tollen Geschäftsplan mit beeindruckenden Grafiken zur Rentabilitätsvorschau vorlegen, gute Verkäufer sein können, halte ich für zweifelhaft.

Nicht in Frage kommt der Gründungszuschuss übrigens für alle diejenigen, die die selbständige Verkaufstätigkeit bereits im Nebenerwerb neben dem Hauptberuf ausgeübt haben, weshalb es für einige interessanter sein kann, Arbeitslosengeld als Selbständiger zu beziehen.

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit – Fazit

Das Verbot, die Selbstständigkeit bereits vor der Arbeitslosigkeit im Nebenerwerb anzuschieben, ist für mich das K.O- Kriterium gegen den Gründungszuschuss. Ich persönlich halte den Weg, die Selbständigkeit schon im Erwerbsleben nebenbei auszuprobieren für Erfolg versprechender, weil man dann über die Wirklichkeit im Online- Handel sehr viel mehr lernt als in irgendwelchen Businessplänen – und dann ggf. auch noch die Notbremse für den Plan in die Selbstständigkeit ziehen kann.

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