One Stop Shop Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuervoranmeldung selber machen

Auch wenn es gerade beim Verkaufen auf Amazon ein paar steuerliche Besonderheiten zu beachten gilt, ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung die Steuererklärung, die man als Onlinehändler am ehesten selber machen kann.

Nachdem ich kürzlich mit der Jes EÜR eine kostenlose einfache Buchhaltungssoftware vorgestellt habe, wäre der nächste Schritt, auch die Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland selbst zu erledigen. Wer allerdings auch in anderen Ländern umsatzsteuerlich registriert ist (z.B. weil ihr als FBA- Händler Lagerbestand in anderen Ländern habt), sollte sich aufgrund der vielen Warenbewegungen, die Amazon mit euren Produkten durchführt und die alle auch steuerliche Konsequenzen in Deutschland haben, unbedingt steuerlich beraten lassen. Lest zum besseren Verständnis der Problematik auch meinen Artikel Innergemeinschaftliche Lieferungen bei Fulfillment by Amazon.

Wer dagegen entweder als FBA- Händler Warenbestand nur in Deutschland lagern lässt oder seine Amazon- Bestellungen sogar selbst versendet, der kann die monatliche (oder vierteljährliche) Umsatzsteuervoranmeldung nach einer gründlichen Beratung m.E. auch selber machen.

Die folgenden Ausführungen bitte ich als Denkanstoß eines interessierten Laien zu verstehen. Ich bin kein Steuerberater und kann daher für die fortwährende Gültigkeit der folgenden Anmerkungen keine Gewähr übernehmen.

Umsatzsteuervoranmeldungen – die Grundlagen

Wer gewerblich tätig und umsatzsteuerlich registriert ist, schuldet dem Staat auf die allermeisten seiner Umsätze Umsatzsteuer. Der Regelsteuersatz beträgt in Deutschland eigentlich 19%, ist aber bis Ende 2020 im Rahmen des Corona- Konjunkturpakets auf 16% gesenkt werden. Daneben gibt es den ermäßigten Steuersatz von 7% (bis Ende 2020 5%) z.B. auf Lebensmittel oder Bücher.

Über diese Steuern, die ihr dem Staat schuldet, müsst ihr regelmäßig Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Die meisten Gewerbetreibenden müssen diese Voranmeldungen monatlich einreichen. Wer geringe Umsätze hat und bestimmte Schwellenwerte nicht erreicht, dem wird vom Finanzamt per Bescheid mitgeteilt, dass die Voranmeldungen zukünftig nur noch vierteljährlich einzureichen sind.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen heißen so, weil es sich um monatliche Vorauszahlungen auf die jährliche Umsatzsteuererklärung handelt. Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss den kumulierten Beträgen aus den monatlichen Voranmeldungen entsprechen. Unterlaufen euch bei den Voranmeldungen Fehler, so könnt ihr diese einfach in Elster durch Angabe der korrekten Beträge korrigieren. Die Voranmeldungen werden also i.d.R. nicht auf Korrektheit geprüft. Es kommt aber je nach Finanzamt durchaus vor, dass ihr bestimmte Sachverhalte aus einer Voranmeldung näher erklären müsst. Dies passiert meist dann, wenn sich aus eurer Voranmeldung eine Erstattung für euch ergibt, wenn also eure Vorsteuer höher war als die geschuldete Umsatzsteuer.

Mir passiert das relativ häufig, da ich mit Saisonartikeln handele, die ich nachbestelle, wenn die Hauptsaison vorbei ist und die Verkäufe also zurückgehen. Wenn man in einem solchen Monat, in dem man nicht viel verkauft, dann eine Einfuhrumsatzsteuer aus einer Warenbestellung aus China geltend macht, kommt es eben vor, dass sich ein Guthaben für euch ergibt. Hier fordert jedenfalls mein Finanzamt regelmäßig die Rechnung über die Einfuhrumsatzsteuer an.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind jeweils zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt einzureichen. Fällt der 10. auf ein Wochenende, so müsst ihr die Meldung bis zum nächsten darauffolgenden Arbeitstag vornehmen. Wer keine Software verwendet, aus der man die Erklärungen direkt verschicken kann, macht die Voranmeldungen über das Elster- Programm der Finanzbehörden. In Papierform können die Erklärungen nicht mehr eingereicht werden.

Entsprechend dem vorläufigen Charakter der Umsatzsteuervoranmeldung ist das Formular vergleichsweise überschaubar bzw. sind für den normalsterblichen Gewerbetreibenden nur ein knappes Dutzend Felder wirklich relevant.

Umsatzsteuervoranmeldung in Elster selber machen

Schauen wir uns die relevanten Felder in der Umsatzsteuervoranmeldung in Elster einmal an. Wir überspringen die ersten beiden Seiten, in denen ihr eure Stammdaten eingeben müsst. Legt euch dazu in Elster ein Profil an, damit ihr die Daten nicht jeden Monat aufs Neue eingeben müsst.

Auf der zweiten Seite wären die Daten eures Steuerberaters einzugeben. Wenn ihr die Erklärungen selbst macht, bleiben diese Felder natürlich frei.

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Auf der dritten Seite sind dann umsatzsteuerfreie Umsätze einzugeben. Am ehesten relevant ist für Amazon- Händler die Ziffer 20 „Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“. Hier müsst ihr Verkäufe aufaddieren, die ihr in dem betreffenden Monat von Unternehmern mit Umsatzsteueridentifikationsnummer aus einem anderen EU- Land hattet. Je nach Produktpalette und den Ländern, in die ihr verkauft, kann das mal mehr oder weniger umfangreich sein. Wenn ihr Amazon Business aktiviert habt, können sich die Verkäufe an Abnehmer mit USt- ID häufen.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird die Umsatzsteuer nach dem so genannten Reverse Charge Verfahren von dem Empfänger der Ware gezahlt. Dadurch ist die Lieferung für euch als Verkäufer steuerfrei.

Elster Umsatzsteuervoranmeldung

Steuerpflichtige Umsätze

Auf der nächsten Seite sind dann die „klassischen“ Umsätze zu 19% bzw. 7% einzutragen. Bis Ende 2020 sind die regulären Umsätze wegen der gesenkten Mehrwertsteuer in dem Feld darunter einzutragen (Ziffer 28). Ihr gebt hier gerundete volle Euro- Summen ein und das Programm berechnet automatisch die sich ergebende Steuer. In dem Feld „zu anderen Steuersätzen“ sind bis Ende 2020 dagegen auch die Steuerbeträge mit einzutragen, weil hier ja Beträge mit verschiedenen Steuersätzen zusammengefasst werden (nämlich alle Umsätze zu 16% und 5%).

Ein typischer Anfängerfehler ist, hier die Bruttosumme einzutragen. Ihr müsst natürlich eure Netto- Umsätze ohne die entsprechende Steuer eintragen, denn Elster addiert dann die Steuer selbstständig auf.

Elster Umsatzsteuervoranmeldung

Innergemeinschaftliche Erwerbe

Im nächsten Abschnitt 5 – Innergemeinschaftliche Erwerbe müsst ihr eure Ausgaben für Produkte eintragen, die ihr von Händlern in anderen Ländern der Europäischen Union gekauft habt. Wie wir schon oben bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen gesehen haben, zahlt die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Käufen innerhalb der EU der Käufer und nicht der Verkäufer. Deshalb sind eure innergemeinschaftlichen Lieferungen (s.0.) umsatzsteuerfrei, eure innergemeinschaftlichen Käufe aber nicht. Hier schuldet ihr also die Umsatzsteuer und müsst die Beträge in Zeile 33 eintragen. Aber keine Angst, ihr könnt die Umsatzsteuer drei Seiten später als Vorsteuer wieder abziehen – ein Nullsummenspiel also.

Elster Umsatzsteuervoranmeldung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Auf Seite 7 tragt ihr die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ein, die ihr in Anspruch genommen habt und für die ihr als Leistungsempfänger – ähnlich wie bei den innergemeinschaftlichen Erwerben – die Umsatzsteuer schuldet. Prominentestes Beispiel für Dienstleistungen eines Unternehmens aus einem anderen Land der EU sind die Rechnungen von Amazon, die ihr als Händler erhaltet, denn Amazon hat seinen Firmensitz in Luxemburg und die FBA- Gebühren oder die Verkäufergebührenrechnungen werden hier eingetragen. Nicht dazu gehören dagegen die Amazon- Rechnungen für Sponsored Products, denn die Werbe- Dienstleistungen erbringt Amazon über seine deutsche Tochter und hierauf zahlt ihr „normale“ Umsatzsteuer, die ihr als „normale“ Vorsteuer (s. nächsten Punkt) wieder abziehen könnt.

Andere typische Dienstleistungen eines in der EU ansässigen Unternehmens sind z.B. Werbung bei Facebook oder Google, die in Irland ihren Firmensitz haben.

Elster Umsatzsteuervoranmeldung

Vorsteuerbeträge

Auf Seite 8 schließlich gebt ihr die Vorsteuerbeträge an, die ihr auf Einkäufe für euren Gewerbetrieb gezahlt habt. Hierzu gehören Telefon/Internet ebenso wie Drucker oder Rechner, Verpackungsmaterial und natürlich auch Ware. Die meisten dieser Steuerbeträge gebt ihr in Zeile 55 ein – nämlich immer dann, wenn ihr etwas bei einem deutschen Unternehmen für euer Geschäft eingekauft habt.

In Zeile 56 gehört die Steuer auf Innergemeinschaftliche Erwerbe, die ihr bereits als Steuer in Ziffer 33/34 eingegeben habt. Der Betrag muss derselbe sein.

Zeile 57 ist für Einfuhrumsatzsteuer reserviert. Diese fällt an, wenn ihr Waren von außerhalb der EU, z.B. aus China, in die Europäische Union importiert.

In Ziffer 58 zieht ihr die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen, die ihr auf Seite 7 eingegeben habt, wieder ab. Ihr seht: Was ihr innerhalb der EU grenzüberschreitend an Steuern für Waren und Dienstleistungen angebt, könnt ihr eins zu eins als Vorsteuer wieder abziehen. Angeben müsst ihr beides aber natürlich trotzdem.

Elster Umsatzsteuervoranmeldung

Auf den letzten Seiten werden dann nur noch die angegebenen Beträge automatisch gegeneinander aufgerechnet und der zu zahlende Betrag ausgerechnet. Am Ende könnt ihr die Erklärung dann versenden.

Im Großen und Ganzen müsst ihr auf der Haben- Seite also folgende Daten in Elster melden:

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (falls vorhanden)
  • Umsätze zu 19% bzw. 7%

Ein paar mehr Felder müsst ihr auf der Ausgaben- Seite ausfüllen:

  • Innergemeinschaftliche Erwerbe (falls vorhanden)
  • Dienstleistungen eines anderen EU- Unternehmens, für die ihr die Umsatzsteuer schuldet
  • Reguläre Vorsteuer aus Rechnungen von deutschen Unternehmen
  • Einfuhrumsatzsteuer (falls vorhanden)
  • Vorsteuer auf Innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Vorsteuer auf Dienstleistungen eines anderen EU- Unternehmens

Es dauert manchmal ein bisschen, bis sich einem die Sinnhaftigkeit der Angaben zu den Transaktionen innerhalb der EU erschließt. Man gibt die Steuer als Leistungsempfänger an, zieht sie aber gleichzeitig wieder als Vorsteuer ab. Auch wenn diese Transaktionen also faktisch steuerneutral für euch sind, sind sie aus statistischen Gründen zwingend anzugeben.

Umsatzsteuervoranmeldung selber machen – Fazit

Wenn man gerade mit seiner Geschäftstätigkeit angefangen hat, sollte man sich einmal gründlich steuerlich beraten lassen, um die Basics zu den Steuerfragen zu verstehen. Wenn man ein bisschen Zugang zu solchen Fragen hat, kann man einfache Steuererklärungen wie die hier beschriebene Umsatzsteuervoranmeldung durchaus selbst machen. Es geht dabei nicht nur darum, ein paar Euro für einen Steuerberater zu sparen sondern auch darum, sein eigenes Geschäft zu verstehen und steuerliche Fragen im Blick zu behalten.

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