Österreich Umsatzsteuer

Müssen sich Amazon- Händler in Österreich steuerlich registrieren?

Viele Händler, die Amazon FBA nutzen, bekommen aktuell vermehrt Mails von Amazon mit der Aufforderung, sich in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen. Ist dies wirklich notwendig und was sind die Alternativen. Wir schauen uns die Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung in Österreich einmal genauer an.

Es ist ein bisschen wie ein Deja vu, das man als Amazon- Händler aktuell in Sachen steuerlicher Registrierung erlebt. Erst vor zwei Jahren bekamen Amazon- Marktplatz- Händler fortgesetzt Mails, man solle sich in Großbritannien umsatzsteuerlich registrieren oder das Verkäuferkonto würde gesperrt werden. In 2019 war es dann Frankreich, wo man sich umsatzsteuerlich registrieren sollte – nun also Österreich und man darf vermuten, dass das munter so weitergehen wird.

Wer muss sich umsatzsteuerlich in Österreich registrieren lassen?

Die Regeln, wann sich ein Amazon- Händler umsatzsteuerlich in einem EU- Land registrieren lassen muss, sind im Grunde immer dieselben. Ihr müsst euch grundsätzlich dann in einem anderen Land steuerlich registrieren, wenn

  • ihr einen Firmensitz in dem entsprechenden Land habt (habt ihr als Otto- Normalhändler in der Regel nicht)
  • ihr eine je nach Land unterschiedliche Lieferschwelle überschreitet (betrifft kleine und mittlere Amazon- Händler auch selten). Für Österreich beträgt die Lieferschwelle 35.000 Euro im laufenden oder im vergangenen Jahr.
  • ihr außerhalb des entsprechenden Landes ansässig seid, aber Lagerbestand in diesem Land habt, um Waren an Käufer dort zu verkaufen

Das sind im Großen und Ganzen die drei Bedingungen, die eine Pflicht zur umsatzsteuerlichen Registrierung in Österreich begründen. Der erste Punkt ist selbsterklärend. Mit einem Firmensitz müsst ihr euch natürlich auch steuerlich registrieren. Den zweiten Punkt solltet ihr immer im Blick behalten, wenn ihr tatächlich sehr viel nach Österreich verkauft. Ihr könnt in den Umsatzsteuer- Transaktionsberichten, die ihr im Sellercentral unter „Berichte/Versand durch Amazon/Umsatzsteuer Transaktionsberichte“ (ganz unten) findet, nach Versandländern filtern könnt.

ACHTUNG: Die Regeln zur umsatzsteuerlichen Registrierung haben sich zum 01.07.2021 mit der Einführung der Fernverkaufsregelung und dem One Stop Shop grundlegend geändert. Alles Wichtige zur neuen Rechtslage ab dem 1. Juli 2021 erfahrt ihr in dem Artikel zur One Stop Shop- Regelung (OSS) der EU.

Der dritte Punkt klingt selbstverständlicher, als er ist. Ihr könnt in den Einstellungen unter Versand durch Amazon den Auftrag erteilen, euren Lagerbestand ausschließlich in Deutschland zu lagern. Man sollte meinen, dass das eindeutig genug ist, nicht in Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden eines anderen Landes zu geraten.

Amazon Lagerbestand nur in Deutschland
Amazon Lagerbestand nur in Deutschland

Doch was passiert denn eigentlich, wenn ihr einen Artikel an einen Kunden in Österreich verkauft und der Kunde diesen Artikel retournieren möchte. Amazon als Fullfilment- Dienstleister wird dem Kunden eine Retourenadresse in Österreich mitteilen, an der die Warenrücksendung dann angenommen wird.

Im Idealfall würde Amazon den Artikel gemäß des Verbots, Lagerbestand in anderen Ländern als Deutschland zu lagern, sofort weiter zurück nach Deutschland schicken – doch das tun sie offenkundig nicht immer.

Ich hatte die Diskussion mit Amazon, als die gleiche Problematik mit der umsatzsteuerlichen Registrierung in Frankreich umging. Auch damals gab es regelmäßige Mails, man solle sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren oder man würde für den Verkauf in Frankreich gesperrt werden.  Ich hatte seinerzeit genau so argumentiert, dass ich keine der drei Voraussetzungen erfüllen würde und deshalb nicht steuerpflichtig in Frankreich sei. Ich bekam daraufhin einen Lagerbestandsbericht, aus dem hervorging, dass tatsächlich einzelne Artikel teilweise für mehrere Wochen in Frankreich gelagert wurden. Dabei handelte es sich offenkundig um Retouren, die nicht nach Deutschland zurück geschickt wurden sondern einfach für den Weiterverkauf in Frankreich belassen wurden, was ein klarer Verstoß gegen die o.g. Einstellung für Lagerung in anderen Ländern als Deutschland ist. Interessiert Amazon das? Offenbar nicht so richtig…

Für Amazon, die ihre Versandprozesse bis ins kleinste Detail durchoptimieren, ist die Rücksendung nach Deutschland ein Zusatzaufwand, wenn es eine Wahrscheinlichkeit gibt, dass dieser Artikel bald von einem anderen Käufer in demselben Land gekauft werden wird. Jahrelang schien das die Steuerbehörden in den verschiedenen Ländern der EU nicht sonderlich interessiert zu haben, doch inzwischen scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass man eine Menge Steuern zusätzlich generieren kann, wenn man sich die Lagerhaltungspraxis von Amazon mal genauer anschaut.

Um es klar zu sagen: Den Rechtsverstoß begeht ihr als Händler und nicht Amazon, die in diesem Fall nur Dienstleister sind. Natürlich könntet ihr Amazon auf Schadensersatz verklagen, wenn ihr zu einer Strafzahlung in einem anderen Land verurteilt werdet, weil dort entgegen der Vereinbarung Ware gelagert wurde. Dabei viel Vergnügen…

Warum Österreich und warum jetzt?

Viele Länder in der EU gehen mittlerweile härter gegen Verstöße nach der Umsatzsteuerpflicht vor. Viele Länder haben dabei auch ganz konkret Amazon und deren Geschäftsmodell im Visier, doch sie treffen über das FBA- Programm eben nicht nur den Versand- Multi Amazon sondern auch tausende kleiner und mittlerer Marktplatzhändler.

In Österreich hat Amazon 2019 sein erstes Fullfilmentcenter eröffnet, so dass jetzt die Gefahr deutlich gestiegen ist, dass Amazon Retouren auch in Österreich einfach liegen lässt, bis der Artikel erneut verkauft wird.

Umsatzsteuer in Österreich – was also tun?

Leider sind die Handlungsmöglichkeiten für Marktplatzhändler beschränkt. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch in Österreich umsatzsteuerlich registrieren lasst. Das kostet aber nicht nur Geld, sondern führt ja auch zu Berichtpflichten und Steuerzahlungen dort. Ob sich das angesichts eurer Verkäufe nach Österreich wirklich rechnet, sollte man sich ehrlich durchrechnen. Bedenkt dabei auch nicht nur das theoretische Szenario sondern erkundigt euch, ob es vertrauenswürdige Steuerberater gibt, denen man nicht jeden Monat hinterher laufen muss.

Die Kosten meiner umsatzsteuerlichen Registrierung in Polen und Tschechien haben mich damals beispielsweise mehr als das Zehnfache von den ursprünglich genannten Kosten einer von Amazon empfohlenen internationalen Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in UK gekostet, weil diese nach Vorkasse einfach keine monatlichen Steuererklärungen angefertigt haben und weder auf Anrufe noch Mails reagiert haben. Die realen Kosten für echte Steuerberater, die auch Erklärungen eingereicht haben und nicht nur kassiert haben, war am Ende exorbitant höher als das, was ich an ermäßigten FBA- Gebühren eingespart habe.

Die zweite Möglichkeit ist das radikale Aufgeben von FBA. Nur wenn ihr nicht mehr einen Dienstleister nutzt, der sich nicht an die mit euch getroffenen Abmachungen hält und den ihr im Schadensfall nur schwer haftbar machen könnt, habt ihr das Steuerrisiko in anderen Ländern vollständig ausgeschlossen. Das bringt aber natürlich mehr Arbeit für euch mit sich, weil ihr den Versandprozess vollständig selbst steuern müsst.

Übrigens seid ihr das Problem auch bei Eigenversand nicht vollständig los, denn die großen Marktplätze fordern bei grenzüberschreitendem Verkauf ja meist eine Rücksendemöglichkeit im Land des Käufers. Dies kann man über einen Adressdienstleister lösen, der Pakete für euch annimmt und sie an euch weiterschickt. Doch auch bei diesem Modell besteht die Gefahr, dass ihr Warenbestand dort „lagert“, wenn ihr euch Retouren z.B. gesammelt einmal im Monat zurückschicken lasst.

Die dritte Möglichkeit ist eine abgemilderte Variante der zweiten Möglichkeit: Ihr könnt FBA weiter nutzen, aber neben der Einstellung, Lagerbestand nur in Deutschland zu erlauben auch den Verkauf auf Kunden innerhalb von Deutschland beschränken. Die meisten Händler machen ihren Umsatz und vor allem ihren Gewinn wahrscheinlich mit dem Verkauf innerhalb von Deutschland. Rechnet euch mal aus, wie viel von einer Bestellung aus dem Ausland tatsächlich bei euch hängen bleibt. Ich habe mich auch eine Weile von dem zusätzlichen Umsatz blenden lassen, den das Auslandsgeschäft gebracht hat, bis ich mir am Jahresende mal ausgerechnet habe, wie viel Gewinn ich denn tatsächlich mit den Verkäufen ins Ausland gemacht habe. Die Marge war lächerlich gering. Dafür das Risiko einzugehen, Strafzahlungen in einem fremden Land aufgedrückt zu bekommen, war es schlicht nicht wert.

Die Einstellung, einzelne Versandländer abzuwählen, ist gut versteckt unter „Einstellungen/Versand durch Amazon/Versandprogramme und Exporteinstellungen“. Hier klickt ihr auf amazon.de und dort könnt ihr dann für jeden Kontinent die Länder abwählen, in die ihr nicht mehr verkaufen wollt. Der Einfachheit halber einfach oben „Alle auswählen“ anklicken.

Amazon FBA Versandbeschränkungen
Amazon FBA Versandbeschränkungen

Diese Möglichkeit minimiert jedenfalls das Risiko, dass Retouren eines Käufers aus einem anderen Land in dessen Land liegen gelassen werden.

Müssen sich Amazon- Händler in Österreich steuerlich registrieren – Fazit

Ob es Sinn eines innergemeinschaftlichen Binnenmarktes sein kann, diesen mit zusätzlichen steuerlichen Registrierungspflichten zu torpedieren und mindestens für kleine Unternehmen ad absurdum zu führen, steht auf einem anderen Blatt, doch die aktuelle Rechtslage macht das Verkaufen über Ländergrenzen hinweg zu einem Risiko, dessen man sich bewusst sein sollte.

Die Frage wird auch mit einer steuerlichen Registrierung in Österreich nicht beantwortet sein, denn im Grunde muss man sich wohl in jedem Land registrieren lassen, in das man über Amazon FBA verkauft.

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