Digitalsteuer

Polen startet Steuerstrafverfahren gegen FBA- Händler

Polen leitet in großem Stil Steuerstrafverfahren gegen FBA Händler bei Amazon ein. Betroffen sind auch viele deutsche Händler – unabhängig davon, ob diese immer noch in Polen steuerpflichtig sind oder sich dort längst abgemeldet haben. Worum es geht und was euch droht, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Steuerpflicht in Polen für FBA Händler

Dass FBA- Händler, die am „Programm Mitteleuropa“ oder an Amazons PAN EU- Programm teilnehmen, sich u.a. in Polen umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen müssen, ist den meisten Betroffenen sicherlich bekannt. Noch nicht bei allen herumgesprochen hat sich dagegen offensichtlich, dass seit Jahresbeginn auch die Abgabe der Standard Audit File- Tax (kurz: SAF-T) verpflichtend ist, seit 1. Juli 2018 auch für Kleinunternehmer.

Da offenbar zu viele Händler diesen Verpflichtungen bisher nicht oder nicht in der geforderten Weise nachgekommen sind, starten die polnischen Finanzbehörden nun mit der Einleitung von Strafverfahren, berichten die Steuerexperten von Taxdoo.

Anders als die Umsatzsteuervoranmeldungen oder die Meldungen über innergemeinschaftliche Verbringungen, die nur zusammengefasste Daten über Transaktionen enthalten, ist in der SAF-T eine Auflistung sämtlicher Einzel- Transaktionen inclusive Name und Adresse des Käufers erforderlich. Dazu akzeptieren die polnischen Behörden offenbar nur ein vorgegebenes, spezielles Format für die Übermittlung.

Die Vorgehensweise ist nun die folgende: Die Händler bekommen Post aus Polen mit der Androhung, dass ein Strafverfahren eröffnet würde, weil die erforderlichen Erklärungen nicht abgegeben wurden. Einzige Möglichkeit, das Strafverfahren abzuwenden ist die Zahlung eines Strafgeldes in vierstelliger Höhe sowie eine Erklärung, die fehlenden SAF-T- Files nachzureichen und zukünftig fristgerecht einzureichen.

Offenbar scheint es auch so zu sein, dass selbst vermeintliche Fachleute wie Steueragenturen die Erklärungen nicht in der geforderten Form abgeben, weil die Vorlagen nicht mit deren Software harmonieren. Betroffene Händler sollten sich mit den Filings, die da in ihrem Namen nach Polen verschickt werden, vorsichtshalber einmal vertraut machen.

Erfahrungen mit Steuerstrafverfahren in Polen

Nachtrag: Anfang 2019 hatte es mich auch erwischt. Eines Tages erhielt ich eine Mail von einer polnischen Finanzsekretärin mit dem Hinweis, dass wegen zwei fehlender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Strafverfahren gegen mich laufen würde, in dessen Rahmen ich am 1. März um 10.00 Uhr zu einem Termin in Warschau erscheinen solle. Später in der in polnischer Sprache verfassten Mail hieß es dann zwar, auf das persönliche Erscheinen könne bei Ausländern insbesondere dann verzichtet werden, wenn man sich mit der Zahlung einer vergleichsweise geringen Strafe einverstanden erklären würde.

Die Mail wurde zwar noch (offenbar mit Google) ins Englische übersetzt, aber die Info, dass ein Strafverfahren gegen einen läuft, wirkt erstmal.

Auf die Hilfe meiner zutiefst unzuverlässigen Steueragentur mit Sitz in den Niederlanden wollte ich mich angesichts durchschnittlicher Kontaktreaktionszeiten von über einer Woche nicht mehr verlassen und beschloss, die Sache selbst zu klären.

Der Tipp, sich an die örtliche Industrie- und Handelskammer zu wenden, der mir in Tschechien sehr weitergeholfen hatte, funktionierte im Fall Polen allerdings nicht wirklich Immerhin wurde mir der Inhalt der polnischen Mail noch ins Deutsche übersetzt, so dass ich zumindest sicher gehen konnte, dass da auf dem Übersetzungsweg keine Missverständnisse aufgekommen sind.

Am Ende bin ich sogar noch um die Strafzahlung herumgekommen, weil ich belegen konnte, dass tatsächlich alle erforderlichen Filings eingereicht wurden. Ich habe dann selbst an die Dame vom polnischen Finanzamt gemailt und dabei den umgekehrten Weg genommen, also eine englische Mail dann per Google Translate ins Polnische übersetzt, da laut Gesetz immer in der Amtssprache kommuniziert werden muss.

Relativ schnell bekam ich dann die erlösende Mail, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ungefähr eine Woche später meldete sich dann auch die Steueragentur aus Holland, dass sie sich um die Sache kümmern würde… Unfassbar, die Leute!

Steuerstrafverfahren in Polen gegen FBA als Geschäftsmodell?

Angesichts der Vielzahl an Meldungen von FBA Händlern, die zur Zielscheibe eines Steuerstrafverfahren in Polen geworden sind, steht teilweise die Frage im Raum, ob der polnische Fiskus diese Verfahren zum Geschäftsmodell erhoben hat. Es werden offenbar häufig auch Verfahren gegen Händler eröffnet, die schon lange nicht mehr in Polen steuerlich registriert sind, weil sie z.B. die Geschäftstätigkeit längst aufgegeben haben.

In Sellerforen wird berichtet, wie die polnischen Behörden selbst dann noch auf der Strafzahlung beharren, wenn die Händler anhand der Übermittlungsprotokolle belegen können, dass die angemahnten Dokumente fristgerecht eingereicht wurden. Das zynische Kalkül dahinter lautet offenbar: Kein kleiner Händler wird es auf ein Steuerstrafverfahren in Polen (mit entsprechenden Rechtskosten) ankommen lassen, wenn man sich mit einem bewusst niedrig angesetzten Strafgeld von umgerechnet ungefähr 150 Euro „freikaufen“ kann. Für den polnischen Staat dagegen ist dies vermutlich eine willkommene Einnahmequelle.

Steuerstrafverfahren wegen FBA in Polen – Fazit

Wurde gegen euch auch ein Steuerstrafverfahren in Polen eingeleitet, weil ihr FBA Händler auf Amazon seid? Schreibt mir in den Kommentaren oder gerne auch per PN, wie eure Erfahrungen damit waren.

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