Immer wieder taucht die Frage auf, wie mit den Erstattungen, die Verkäufer von Amazon für verloren gegangenen oder beschädigten Lagerbestand erhalten, steuerlich umzugehen ist. Wird Umsatzsteuer auf eine Amazon- Erstattung fällig oder ist die Zahlung umsatzsteuerfrei? Wir wollen uns das im Folgenden mal näher anschauen.
Wer das Fulfilment by Amazon- Programm (FBA) nutzt, wird über kurz oder lang einmal eine Email von Amazon mit dem Betreff „Erstattungsbenachrichtigung von Versand durch Amazon“ erhalten. Hier wird dem Verkäufer mitgeteilt, dass er für einen oder mehrere Artikel eine Erstattung erhält, weil diese im Amazon- Warenlager entweder beschädigt oder verloren gegangen ist. Die Email enthält einen Link, der euch zu einem Lagerbestandsbericht führt. Hier werden die Artikel aufgelistet, deren Verlust oder Beschädigung in der Verantwortung von Amazon liegt.
Leider gibt der Bericht keine Auskunft darüber, wie der Erstattungsbetrag zustande kommt. Insbesondere ist nicht ausgewiesen, ob die Erstattung für den beschädigten Artikel Umsatzsteuer enthält oder nicht.
Etwas erhellender ist immerhin ein Blick in die Amazon- Richtlinie zur Erstattung verlorener oder beschädigter Einheiten. Hier teilt Amazon mit, dass der Erstattungsbetrag „die jeweils geltende Standardumsatzsteuer nicht enthält“.
Amazon behandelt solche Erstattungen also als steuerfreien Schadensersatz für einen Verlust, den der Online- Riese euch zugefügt hat. Grob gesagt erstattet euch Amazon für einen Artikel also den durchschnittlichen Verkaufspreis, der anhand verschiedener Faktoren errechnet wird und nicht mit dem aktuellen Verkaufspreis übereinstimmen muss, abzüglich der Amazon- Verkaufsgebühren und Gebühren für FBA sowie abzüglich der jeweils lokal geltenden Umsatzsteuern.
Amazon- Erstattungen: Schadensersatz oder Leistungsaustausch?
Wenn Amazon euch keine Umsatzsteuer auszahlt, müsst ihr ja auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, oder?
Ganz so einfach ist es nicht, denn über die Steuerbarkeit einer Leistung entscheidet ja nicht der Online- Gigant sondern die Steuergesetze und die differenzieren hier leider etwas. Steuerpflichtig ist die Zahlung von Amazon nämlich dann, wenn ein so genannter Leistungsaustausch stattfindet, Amazon also für die Zahlung eine Gegenleistung erhält. Geht etwas im Amazon- Warenlager verloren oder wird so stark beschädigt, dass es entsorgt werden muss, ist der Fall klar: Amazon erhält keine Gegenleistung sondern ersetzt ausschließlich den Schaden.
Doch etwas anderes ist es, wenn die Ware nur leicht beschädigt ist oder verlorene Ware plötzlich wieder auftaucht. Für diesen Fall behält sich Amazon in der o.g. Erstattungsrichtlinie ausdrücklich vor, diese Ware als B- Ware z.B. über die Amazon Warehouse Deals zu veräußern. Dann erhält Amazon eine Gegenleistung für die Erstattung und in diesem Fall wäre die Zahlung steuerpflichtig.
Praktisch ist das natürlich kaum zu ermitteln, denn Amazon teilt einem nicht mehr mit, ob Lagerbestand wieder auftaucht und ob dieser noch weiter veräußert wurde. Man wird sich daher weitgehend auf die Aussage in der Richtlinie verlassen müssen, dass die Erstattung umsatzsteuerfrei ist. Mit dieser Aussage werden einem Finanzverwaltungen zumindest keine vorsätzliche Steuerhinterziehung mehr vorwerfen können.
Amazon- Erstattungen: Wenn Umsatzsteuer, dann Reverse Charge?
Nun könnte man annehmen, dass die Steuerfrage ohnehin eher eine statistische ist, denn Amazon ist schließlich ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und eine solche Innergemeinschaftliche Lieferung an ein anderes Unternehmen innerhalb der EU bleibt für den Lieferanten unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei, bzw. die Umsatzsteuer fällt beim Empfänger der Lieferung an (sog. Reverse Charge- Verfahren).
Dafür müssten allerdings alle Voraussetzungen für eine steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen. Zu diesen gehört zwingend auch, dass die Ware in das Land geliefert wird, in dem der Abnehmer seine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat. Im Falle von Amazon müsste die beschädigte Ware also nach Luxemburg geliefert werden und die Lieferung müsstet ihr als Händler mit einer Speditionsrechnung oder einem Frachtbrief belegen können.
Schon bei dieser ersten Voraussetzung ist der Traum von der steuerfreien Innergemeinschaftlichen Lieferung aus, denn Amazon wird die Ware kaum nach Luxemburg schaffen sondern sie auf dem deutschen Markt weiterverkaufen.
Was ist mit Einkommensteuer
Relativ eindeutig ist die Frage, wie die Erstattungen von Amazon für verloren gegangenen oder beschädigten Lagerbestand bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen. Die Erstattungs- Beträge unterliegen als Einnahmen natürlich der Einkommensteuer, müssen also bei der jährlichen Einkommensteuererklärung mit angegeben werden.
Fazit zu Umsatzsteuer auf Amazon- Erstattungen
Erstattungen von Amazon für verloren gegangenen Warenbestand sind in steuerlicher Sicht problematisch. In den meisten Fällen dürfte es sich um steuerfreie Erstattungen handeln. Nur wenn Amazon die Ware weiterverwertet, liegt ein Leistungsaustausch vor und ihr als Verkäufer müsstet Umsatzsteuer auf die Amazon- Erstattung in Deutschland abführen.