Digitalsteuer

Digitalsteuer nach Frankreich und Österreich nun auch in Italien und Tschechien

Eigentlich wollte die Europäische Union einen Flickenteppich aus nationalen Regelungen zur Digitalsteuer verhindern. Stattdessen sollte eine ganz große Lösung im Rahmen der G20 und der OECD Staaten gefunden werden, zumindest aber sollte eine EU- einheitliche Regelung her. Doch nicht zuletzt stand die deutsche Bundesregierung hier auf der Bremse und so preschte Frankreich mit der Einführung einer nationalen Digitalsteuer von 3% vor, die bereits seit 1. Januar 2019 gilt.

Immer mehr Länder möchten nun nicht mehr länger auf die lukrative Abgabe verzichten, die global agierende Unternehmen zu zahlen haben, die weltweit einen Umsatz von über 750 Millionen Euro machen. In dem jeweiligen Land muss ebenfalls ein Schwellenwert erreicht werden. Werden beide Werte überschritten, werden die Online- Werbeeinnahmen des Unternehmens mit einer Digitalsteuer belastet. In Frankreich beträgt die Steuer wie gesagt 3%, in Österreich, wo die Digitalsteuer als zweites eingeführt wurde, sind es ab 2020 5%, wenn der Umsatz in Österreich höher als 25 Millionen Euro ist.

Facebook, Amazon und Google im Fokus

Da die Digitalsteuer auf „Online- Werbeeinnahmen erhoben wird, ist relativ schnell klar, gegen wen sich die Steuer richtet: allem voran natürlich gegen die drei Werbegiganten Amazon, Facebook und Google, denen auch schon lange von verschiedenen Seiten Steuervermeidung vorgeworfen wird und die entsprechend im Fokus auch der EU- Kommission stehen.

Da der Versuch, eine Übereinkunft über eine Digitalsteuer im Rahmen von G20 und OECD zu erzielen, angesichts der derzeitigen globalen politischen Verhältnisse vermutlich zum Scheitern verurteilt ist, hat sich die EU eine Frist bis Ende 2020 gesetzt. Gibt es bis dahin keine große Regelung, wird die EU- Kommission eine Regelung für den EU Binnenmarkt entwerfen. Das dürfte umso schwieriger werden, je mehr Länder bis dahin schon eigene Regeln eingefüht haben.

Italien und Tschechien in den Startlöchern

Mit Italien und Tschechien stehen die nächsten beiden EU- Mitgliedsstaaten nun in den Startlöchern. Bei beiden wird ab 2020 eine Steuer erhoben, wenn der einheitliche Schwellenwert von 750 Millionen Euro globalem Umsatz überschritten wird. Davon müssen sowohl in Italien wie auch in Tschechien nur etwa fünf Millionen in dem jeweiligen Land erwirtschaftet werden, um steuerpflichtig zu werden. Die Steuersätze sind allerdings unterschiedlich. Tschechien langt mit 7% mächtig zu, Italien erhebt eine Steuer von 3% auf bestimmte Online- Dienste.

Als nächster Kandidat für die Einführung der Steuer gilt Spanien. Auch hier ist schon ein fertiger Gesetzentwurf in der Schublade.

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