Gute Nachrichten für viele Kleinunternehmer und andere Selbstständige, die weniger verdienen, als die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung ihnen bisher unterstellt hat: Die Beiträge sinken ab Januar 2019 für alle, die im Monat weniger als 2284 Euro netto verdienen.
2284 Euro netto: das verdient jeder Selbstständige nach Auffassung des Gesetzgebers nämlich bisher monatlich und entsprechend wurden nach dieser so genannten Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, die sich so auf 400 bis 420 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung aufsummierten. Eine Menge Geld für kleine Unternehmer. Zwar gab es auch bisher schon eine reduzierte Beitragsbemessungsgrenze, aber das musste man wissen, denn freiwillig hat einen die Krankenversicherung auf diese Möglichkeit meistens nicht hingewiesen.
Im schlimmsten Fall wurden die freiwillig gesetzlich Krankenversicherten so von den trügerisch niedrigen Beiträgen von privaten Krankenversicherungen in die PKV gezogen. Eine klassische Armutsfalle, denn sind die privaten Versicherungen in jungen Jahren noch attraktiv niedrig, steigen diese mit zunehmendem Alter deutlich an. Der Gesetzgeber hat den Rückweg in die GKV inzwischen aber für die meisten Privatversicherten zugemacht, so dass man an die PKV gebunden bleibt, auch wenn die Beiträge nicht mehr attraktiv niedrig sind.
Niedrigere Beiträge für Geringverdiener
Ab 2019 sinkt die Mindestbemessungsgrundlage nun nicht nur auf die Hälfte, wie urprünglich angedacht sondern sogar auf 1038,33 Euro. Damit gilt für Selbstständige nun die gleiche Grenze wie für andere freiwillig Versicherte wie Studenten oder Rentner. Mit der Grenze sinkt nun auch der zu zahlende Monatsbeitrag auf ca. 190 Euro inclusive Pflegeversicherung.
Hermann- Josef Tenhagen rät Selbstständigen auf Spiegel Online übrigens dazu, auch von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, für den vergleichsweise niedrigen Beitragszuschlag von 0,6% Krankengeldanspruch zu erwerben.
Die Festlegung des Krankenkassenbeitrags wird voraussichtlich wie bisher auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids erfolgen. Da man nie weiß, wie gut oder schlecht das Geschäft im nächsten Jahr laufen wird, kann es entsprechend zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen.
Krankenkassenbeiträge sinken für viele Selbstständige – Fazit
Die Kosten für die soziale Absicherung sind ein erheblicher Posten für Selbstständige und entsprechend positiv ist die Neuregelung der Mindestbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die zu sinkenden Beiträgen für viele Selbstständige führen wird.
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