Neustarthilfe Soloselbstständige Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Der Onlinehandel wird gemeinhin als Gewinner der Corona- Krise betrachtet, doch gibt es auch Händler, die durch die Pandemie massive Umsatzverluste zu verzeichnen hatten. Für sie kommen nun auch Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe für Soloselbstständige in Betracht. Was bisher zu den Hilfspaketen der Bundesregierung bekannt ist.

Viele Onlinehändler haben in der Krise ihre Umsätze steigern können – auch weil der stationäre Einzelhandel immer noch im Lockdown ist. Doch auch im Ecommerce sind viele Händler in finanzielle Schwierigkeiten geraten, z.B. weil sie mit Artikeln handeln, die aktuell wenig gefragt sind. Wer braucht schon Sportartikel, wenn Fitnessstudios geschlossen sind und Mannschaftssportarten auf Eis gelegt sind?

Hilfspakete der Bundesregierung – Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Das nun von der Bundesregierung aufgelegte Hilfspaket „Überbrückungshilfe III“ ist wie die Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 nun auch offen für Onlinehändler in Notlage. Waren die letzten beiden Hilfspakete vor allem für Betriebe, die von coronabedingten Schließungen betroffen waren, aufgelegt, ist die Überbrückungshilfe III nun wieder ein allgemeines Hilfspaket für Unternehmen, die coronabedinge Umsatzeinbußen zu beklagen haben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, die vor dem 30.04.2020 gegründet wurden  und die im Förderzeitraum vom 01.11.2020 bis 30.06.2021 Umsatzverluste von mindestens 30% gegenüber dem entsprechenden Referenzzeitraum im Jahr 2019 verzeichnen. Die Förderhöhe wurde in den letzten Wochen noch mal deutlich angehoben und beträgt nach aktuellem Stand 1,5 Millionen Euro pro Monat. Konkret hängt die Förderhöhe von den Umsatzeinbußen gegenüber dem Referenzjahr 2019 ab:

  • Erstattung von bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50%
  • Erstattung von bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70%
  • Erstattung von bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70%

Ihr seht schon: Auch bei der Überbrückungshilfe 3 kommt es auf Fixkosten an. Der Katalog der förderfähigen Fixkosten ist zwar insbesondere auch bei digitalen Ausgaben noch mal erweitert worden, doch bleibt das Problem, dass Onlinehändler in der Regel eben deutlich geringere Fixkosten haben als z.B. stationäre Händler. Wenn ihr also auf der einen Seite zwar einen Umsatzrückgang um sagen wir mal 10.000 Euro im Monat hattet, ihr aber auf der anderen Seite nur Fixkosten in Höhe von 1000 Euro im Monat habt, dann bekommt ihr auch nur 400 bis 900 Euro Überbrückungshilfe (je nachdem wie hoch der Umsatzrückgang prozentual gewesen ist). Das ist natürlich wenig zufriedenstellend.

Dazu kommt, dass die Überbrückungshilfe 3 nur durch Steuerberater beantragt werden kann, die natürlich auch nicht umsonst arbeiten. Immerhin sind Steuerberatungskosten als Fixkosten ansetzbar, aber das hilft ja nicht dem Händler sondern ist mehr ein Konjunkturpaket für Steuerberater. Anträge auf Überbrückungshilfe 3 können bis 31.08.2021 gestellt werden.

Neustarthilfe für Soloselbstständige

Immerhin gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer für kleine Händler, die so genannte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Dieses Extra- Hilfspaket ist ausschließlich für Soloselbstständige und bietet Hilfe bei einem Umsatzrückgang von mindestens 60% gegenüber dem Referenzzeitraum in 2019. Es kann nur eine der beiden Hilfen beantragt werden. Ihr solltet euch also anhand der Daten, die euch aus 2019 vorliegen anschauen, welche der beiden Hilfen für euch attraktiver ist.

Antragszeitraum für die Neustarthilfe ist der Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2021. Der Referenzumsatz in 2019 wird aus dem Jahresumsatz geteilt durch zwölf Monate multipliziert mit sechs Monaten Antragszeitraum errechnet. Es kommt also nicht auf den Umsatz der ersten sechs Monate in 2019 an sondern – warum auch immer –  auf den aus dem Jahresumsatz errechneten durchschnittlichen Monatsumsatz mal sechs Monate. Für Händler, die ein starkes Weihnachtsgeschäft haben, ist das natürlich von Vorteil, weil so das umsatzstarke vierte Quartal in die Rechnung einfließt.

Die Höhe eures Zuschusses berechnet sich also nach der Hälfte eures Jahresumsatzes in 2019 und beträgt 50% davon, wenn euer Umsatz in den ersten sechs Monaten 2021 mindestens 60% unter dem halben Jahresumsatz 2019 liegt. Maximal könnt ihr jedoch einen Zuschuss in Höhe von 7500 Euro bekommen. Klingt kompliziert, ist es auch. Ein Beispiel:

Neustarthilfe für Soloselbstständige – Beispielrechnungen

Ihr habt 2019 30.000 Euro Umsatz gemacht. Der Referenzumsatz für die ersten sechs Monate beträgt daher 15.000 Euro. Wenn ihr in den ersten sechs Monaten 2021 weniger als 6000 Euro Umsatz macht (also mehr als 60% Umsatzverlust), bekommt ihr 50% eures 2019’er Referenzumsates als Zuschuss. In diesem Fall also die Höchstsumme von 7500 Euro. Bei einem Jahresumsatz von 20.000 Euro in 2019 (Referenzumsatz 10.000 Euro) erhaltet ihr demnach 5000 Euro Zuschuss, wenn ihr in 2021 nicht mehr als 4000 Euro in den ersten sechs Monaten umsetzt.

Jetzt wird es etwas komplizierter: Ihr habt im Jahr 2019 100.000 Euro Umsatz gemacht. Der Referenzumsatz für die ersten sechs Monate beträgt demnach 50.000 Euro. In den ersten sechs Monaten 2021 macht ihr aber nur 20.000 Euro Umsatz, also 60% weniger als 2019. Eigentlich beträgt der Zuschuss 50% des 2019’er Umsatzes, doch ist der Zuschuss auf 7500 Euro begrenzt. Statt 25.000 Euro Zuschuss erhaltet ihr also auch in diesem Fall nur die Höchstsumme von 7500 Euro.

Ein großer Vorteil dieser Neustarthilfe für Soloselbstständige ist, dass ihr diesen Betriebskostenzuschuss nicht nur für Fixkosten verwenden könnt sondern für jegliche Betriebskosten. Dazu kommt, dass diese Neustarthilfe von euch selbst beantragt werden kann und ihr dafür also keinen Steuerberater braucht. Technisch soll die Antragsstellung über die Plattform der Bundesregierung mithilfe eures Elster- Zertifikats ab Ende Februar möglich sein. Hier gibt es eine Schritt- für- Schritt- Anleitung für die Antragstellung zur Neustarthilfe.

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige ist genau wie die Überbrückungshilfe ein Zuschuss und muss nur zurückgezahlt werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Überförderung stattgefunden hat. Da ihr zum Zeitpunkt der Antragstellung im Februar 2021 ja noch nicht wissen könnt, wie eure Umsätze im ersten Halbjahr sein werden, müsst ihr also nach Ablauf des Förderungszeitraums eine Abrechnung über die tatsächlichen Umsätze erstellen.

Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige – Fazit

Auch wenn die Hürde von 60% Umsatzeinbußen natürlich sehr hoch sind, ist es wichtig, dass die Bundesregierung auch die kleinen Händler (und sonstigen Selbstständigen im Blick behält. Wer die Hürde der 60% nicht schafft, kann immer noch Überbrückungshilfe für eventuelle Fixkosten oder Investitionen in die digitale Infrastruktur beantragen.

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