Seit März 2021 ist die Neustarthilfe für Soloselbstständige zu beantragen. Dafür benötigt ihr anders als für die Überbrückungshilfe auch keinen Steuerberater. Wie ihr den Antrag auf die Neustarthilfe stellt und wie der Verfahrensablauf ist, erkläre ich euch in diesem Artikel.
Neustarthilfe für Soloselbstständige – die Basics
Nach langen Verhandlungen hatte die Bundesregierung im Februar 2021 eine neue Stufe von Corona- Hilfspaketen für die Wirtschaft beschlossen. Für Onlinehändler, die ihre Beschäftigung als Soloselbstständige ausüben, ist besonders die Neustarthilfe attraktiv, wenn sie gegenüber dem Referenzumsatz in 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60% in der ersten Jahreshälfte 2021 befürchten.
Die Neustarthilfe ist also ein Vorschuss, der ggf. anteilig zurückgezahlt werden muss, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Umsatzeinbruch weniger massiv ausgefallen ist als befürchtet. Der Zuschuss beträgt 50% des Referenzumsatzes aus 2019, höchstens jedoch 7500 Euro.
Die Antragsvoraussetzungen mit Rechenbeispielen habe ich in dem Artikel „Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe für Soloselbstständige“ ausführlich beschrieben.
Neustarthilfe für Soloselbstständige – Antragstellung
Den Antrag auf die Neustarthilfe für Soloselbständige könnt ihr ausschließlich auf der Plattform der Bundesregierung im Internet stellen. Für den Login benötigt ihr euer Elster- Zertifikat, mit dem ihr euch für eure Steuererklärungen bei Elster einloggt. Wenn ihr noch kein Elster- Zertifikat habt, müsst ihr zunächst ein Benutzerkonto bei Elster erstellen.
Wenn ihr euch mit eurem Zertifikat auf der Antragsseite der Bundesregierung eingeloggt habt, stehen euch eine Reihe von Wirtschaftshilfen zur Auswahl, die ihr beantragen könnt. Klickt hier auf „Neustarthilfe“ und ihr gelangt zu dem zwar sehr langen, aber im Grunde einfach gehaltenen Antragsformular. Die meisten Felder sind lediglich Check- Kästchen, mit denen ihr bestätigt, die Antragsvoraussetzungen verstanden zu haben.
Die Felder, die ihr tatsächlich ausfüllen müsst, sind nur einige wenige und eigentlich ist nur einziges wirklich tricky. Aber schauen wir uns das Schritt für Schritt an.
Anhand eures Elster- Zertifikats werden eure persönlichen Daten schon vorausgefüllt. Dies umfasst euren Namen, Adresse, Geburtsdatum und eure Steuer- ID. Was ihr noch selbst ausfüllen müsst, sind die folgenden Daten:
- Branche: Hier gebt ihr ein Stichwort ein, z.B. Versandhandel und es werden euch verschiedene passende Branchen inklusive Branchenschlüssel angezeigt. Am besten passt m.E. „Sonstiger Versand und Internet- Einzelhandel“
- Euer Finanzamt: Wenn ihr eine Stadt eingebt, wird euch das passende Finanzamt vorgeschlagen. Klickt ihr auf den Vorschlag, wird dieser jedoch nicht automatisch voll übernommen. Ihr müsst wahrscheinlich „Finanzamt *Stadt*“ eingeben.
- Eure Steuernummer: Anders als eure Steuer- ID ist die Steuernummer nicht vorausgefüllt.
- Eure IBAN: Es muss die beim Finanzamt hinterlegte Bankverbindung für den Einzug der Steuern sein. Eine abweichende Bankverbindung kann nicht angegeben werden.
Nach den persönlichen Angaben folgen die Angaben zur Antragsberechtigung. Hier sind viele Felder vorausgefüllt, weil ihr nur einen Antrag auf Neustarthilfe stellen könnt, wenn die vorausgewählte Voraussetzung erfüllt ist. So werdet ihr z.B. gefragt, ob ihr bereits Überbrückungshilfe 3 beantragt habt. Diese Frage muss mit Nein beantwortet werden, denn wenn ihr die Überbrückungshilfe 3 bereits beantragt habt, könnt ihr keinen weiteren Antrag auf Neustarthilfe stellen.
Ihr müsst hier insbesondere angeben,
- wann ihr eure selbstständige Tätigkeit aufgenommen habt. Dieses Datum muss vor dem 01.05.2020 liegen, da nur Selbstständige antragsberechtigt sind, die bereits vor diesem Termin ihre Tätigkeit ausgeübt haben.
- wie viel Umsatz ihr 2019 gemacht habt. Es geht um den UMSATZ und nicht um den GEWINN. Ihr findet den Betrag in eurer Einnahmenüberschussrechnung für 2019, die Anhang zu eurer Steuererklärung gewesen ist. Hier tragt ihr den Nettobetrag eures Jahresumsatzes ein (also ohne Umsatzsteuer).
- ob ihr neben eurer selbstständigen Tätigkeit weitere Umsätze z.B. aus nichtselbständigen Tätigkeiten erzielt habt.
Das System berechnet anhand eurer Angaben die voraussichtliche Höhe der Neustarthilfe. Wie gesagt, diese ist auf 7500 Euro gedeckelt. Je höher euer Umsatz 2019 war, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr den Höchstbetrag beanspruchen könnt. Wie die Höhe berechnet wird, habe ich in dem Artikel zu den Grundlagen von Überbrückungs- und Neustarthilfe schon erklärt.
Die weiteren Fragen in diesem Abschnitt sind dann wieder Ja/Nein- Fragen. Wichtig ist, dass ihr die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausübt und weniger als einen Vollzeit- Beschäftigten habt.
Der letzte Abschnitt „Bestätigung zur Antragsberechtigung und allgemeine Erklärungen des Antragstellers/der Antragsstellerin“ sind dann sehr viele Check- Kästchen, die ihr anklicken müsst. Lest euch die Bedingungen hier noch mal sehr sorgfältig durch. Zusätzlich zu den schon genannten Antragsvoraussetzungen wird noch mal darauf hingewiesen, dass ihr nicht in einem Insolvenzverfahren steht und euren Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft eingestellt habt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Neustarthilfe eine steuerbare Leistung ist, ihr diese also bei der Einkommensteuererklärung sowie Gewerbesteuererklärung berücksichtigen müsst.

Neustarthilfe – Bescheiderteilung
Den Bescheid zu eurem Antrag erhaltet ihr sehr zeitnah per Mail von der zuständigen Förderbank eures Bundeslandes. Spätestens nach 48 Stunden solltet ihr die Mail mit dem Bewilligungsbescheid in eurem Postfach haben. Solltet ihr dort keine Mail finden, schaut auch mal im Spam- Ordner nach.
Die Auszahlung der Neustarthilfe sollte normalerweise auch sehr schnell innerhalb einiger Tage erfolgen. Nach den Meldungen über Betrugsfälle bei der Beantragung von Coronahilfen scheinen sich die Auszahlungen aktuell aber etwas zu verzögern.
Neustarthilfe Soloselbstständige – Fazit
Einen Antrag auf Neustarthilfe für Soloselbstständige zu stellen, ist erfreulich einfach und unbürokratisch. Ihr braucht nur wenige Informationen einzutragen und keinerlei Unterlagen einzureichen. Trotzdem sollte man einen Antrag nur dann stellen, wenn es mindestens wahrscheinlich ist, dass man tatsächlich unter den erforderlichen Umsatzeinbußen leiden wird. Ansonten drohen zum Jahresende Rückzahlungen in Höhe von bis zu 100%.
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