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Preisfehler: Muss ich als Händler trotzdem liefern?

Jeder, der gerne online shoppt, kennt diesen Moment, wenn der Puls plötzlich hoch geht: ein nagelneues iphone für 59,90 Euro statt 599,00 Euro? Da schlage ich doch zu – und weil so ein Schnäppchen so schnell nicht wieder kommt, bestelle ich auch gleich zehn Stück davon. Egal, ob der Händler sich bei der Preisangabe vertippt hat oder eine eingesetzte Pricing Software nicht richtig funktioniert, sind solche Bestellungen natürlich ein Alptraum für Händler. Muss ich jetzt zehn iphones zum Preis von einem liefern?

„Pacta sunt servanda“ heißt es bei den Juristen. Verträge müssen eingehalten werden. Wer im eigenen Shop Sofort- Bezahlmethoden wie Paypal anbietet, schließt mit dem Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag, sobald dieser den Kaufen- Button geklickt und die Bezahlung durchgeführt hat. Früher beliebte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Kaufabwicklung durch den Kunden nur ein verbindliches Angebot des Kunden für den Kaufabschluss sein solle, sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtswidrig.

Auch bei Ebay eingestellte Angebote sind nach deren AGB verbindliche Angebote des Verkäufers, einen Artikel zu verkaufen.

Der Ausweg für Händler: Anfechtung des Kaufvertrags

Trotzdem gibt es einen Ausweg aus dem Dilemma. Wenn ein Irrtum zu einer fälschlichen Preisauszeichnung geführt hat, kann der Händler den Vertrag anfechten. Er muss diese Anfechtung bzw. den Willen, sich vom Kaufvertrag lösen zu wollen, aber unverzüglich nach Erkennen des Preisfehlers dem Kunden deutlich machen. Der Kaufvertrag gilt dann als von vornherein nicht zu Stande gekommen. Dazu gehört dann natürlich auch, dass der Verkäufer dem Käufer die Zahlung unverzüglich zu erstatten hat.

Ein zweiter Weg, sich von einem Vertrag zu lösen, den man so gar nicht schließen wollte, ist der Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Wenn ein Käufer erkennt, dass es sich offensichtlich um einen Preisfehler handelt und weiß, dass der Verkäufer gar nicht vorhat, einen Kaufvertrag zu diesem Preis abzuschließen, was bei offensichtlichen Diskrepanzen zwischen ausgezeichnetem und üblichem Preis der Fall ist, verstößt er gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn er solch einen Fehler auszunutzen versucht.

Kann Händler auf einem höheren Preis bestehen?

Kann der Händler nicht einfach anfechten und dem Kunden den eigentlichen Preis mitteilen und eine Bestellbestätigung mit dem eigentlichen Preis rausschicken? Natürlich nicht. Wenn der Verkäufer den Kaufvertrag anfechtet, ist der Kauf nie zustande gekommen. Natürlich kann der Verkäufer dem Käufer ein neues Angebot zu eine anderen machen, doch ist der Käufer natürlich hier nicht zur Annahme verpflichtet.

Preisfehler und Error Fares: Fazit

Bei offensichtlichen Preisfehlern ist der Verkäufer nicht zur Lieferung verpflichtet sondern kann den Kaufvertrag anfechten. Alles rund um Ebay und Amazon könnt ihr in meinem Buch „Erfolgreich verkaufen auf Ebay, Amazon & Co“ nachlesen, das ich jedem Einsteiger gerne ans Herz legen möchte. Das Buch ist ein umfassender Ratgeber nicht nur für den Verkauf auf Amazon sondern für den Einstieg ins Online- Business. Von Gewerbeanmeldung, Förderungsmöglichkeiten und Steuerfragen über Wareneinkauf, Verpackungs-, Versand- und Payment- Lösungen bis hin zu Marketing, Suchmaschinenoptimierung und abgerundet mit jeder Menge rechtlicher Tipps zu Verbraucherschutz, Handels- und Markenrecht ist dies der ultimative Reader für Einsteiger und Fortgeschrittene in der Welt von Ebay & Amazon.

Mehr Rechtsfragen rund um den Onlinehandel klären wir in unserem Rechtsportal.

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