Während sich ebay vor einiger Zeit für das Dropshipping, also das Verkaufen von Artikeln, die man nicht selbst bevorratet sondern durch andere Verkäufer versenden lässt, geöffnet hat, hat Amazon nunmehr klargestellt, dass diese Praxis auf seinem Marktplatz in der Regel verboten ist. Warum Amazon Dropshipping verbietet, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Dropshipping – was ist das?
Dropshipping hat sich in den letzten Jahren steigender Beliebtheit bei Verkäufern erfreut, die nicht in einen eigenen Lagerbestand investieren wollen sondern stattdessen Artikel auf Marktplätzen oder im eigenen Webshop anbieten, die sie bei erfolgreichem Verkauf dann von anderen Verkäufern versenden lassen (siehe auch Wie funktioniert Dropshipping und lohnt es sich?).
Im Regelfall sollten diese Verkäufer eine Vereinbarung mit dem Lieferanten über die Lieferung im Namen Dritter treffen. Viele Dropshipper betreiben aber eher „Guerilla Dropshipping“. Sie verkaufen Artikel mit einem Aufpreis in ihrem Shop und kaufen diese dann einem anderen Verkäufer, der den Artikel billiger anbietet. Als Lieferadresse geben sie dann die Adresse des eigenen Kunden an. Dies führt häufig zu Ärger auf allen Seiten. Der als Lieferant missbrauchte Verkäufer bekommt das in der Regel sehr schnell mit, wenn ein Artikel immer wieder von dem immer selben Käufer an immer unterschiedliche Lieferadressen bestellt wird.
Der Käufer dagegen wundert sich natürlich, wenn er einen Artikel, den er bei Verkäufer A bestellt hat, von Verkäufer B geliefert bekommt. Besonders ärgerlich wird es, wenn Verkäufer B der Bestellung auch noch eine Rechnung mit dem tatsächlichen Preis beifügt.
Dropshipping auf ebay nimmt Überhand
Bei ebay galt lange die Regel, dass man als Verkäufer, die Artikel, die man verkauft, auch vorrätig haben musste. Dies wurde vor ein paar Jahren ein bisschen gelockert und seitdem ist der Marktplatz überschwemmt von Verkäufern, die Artikelbeschreibungen vollautomatisiert bei Amazon kopieren und bei ebay mit 10% Aufpreis wieder einstellen. Dabei wird natürlich auch munter gegen Urheberrechte verstoßen, denn natürlich ist es nicht erlaubt, Artikelfotos von einem anderen Verkäufer zu kopieren, um sie für ein eigenes Listing zu verwenden.
Kauft man also bei so einem Verkäufer einen Artikel bei ebay, bestellt der ihn bei einem anderen Verkäufer auf Amazon und gibt eure Lieferadresse dort an. Ihr wundert euch, warum eine ebay- Bestellung in einem Amazon- Karton geliefert wird. Wollt ihr den Artikel zurücksenden, so öffnet euer Verkäufer bei seinem Verkäufer auf Amazon einen Fall und sagt, der Artikel sei defekt und er wolle kostenlose Retoure.
Rechtlich sind die Dropshipper schwierig zu belangen, weil sie in aller Regel nicht in Deutschland gemeldet sind. Sehr viele sind Deutsche, die aber bei ebay in Spanien registriert sind. Eine Rechtsdurchsetzung ist selbst innerhalb der EU schwierig – von Verkäufern aus der ehemaligen Sowjetunion ganz zu schweigen.
Amazon geht gegen Dropshipping vor
Amazon hat nun noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass solche Formen des Guerilla- Dropshippings auf Amazon nicht erlaubt sind. Demnach sind insbesondere die folgenden Szenarien nicht erlaubt und können zu Einschränkungen der Verkaufsberechtigung führen:
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Sie versenden Bestellungen mit Außenverpackungen, Packzetteln, Rechnungen oder anderen Unterlagen, auf denen nicht Ihre Kontaktdaten angegeben sind, sondern jene eines anderen Verkäufers.
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Sie kaufen ein Produkt bei einem anderen Online-Händler und beauftragen diesen, das Produkt direkt an den Kunden zu liefern (Ausnahme: Sie sind eindeutig als der eingetragene Verkäufer identifizierbar), oder jemand anderer als Sie (gilt auch für den anderen Online-Händler) erscheint auf dem Packzettel, der Rechnung oder der Außenverpackung.
Amazon gibt auch Hinweise, wie korrektes Dropshipping aussieht. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass man den Verkäufer, der die Artikel versendet, einweiht und eine Vereinbarung mit ihm über die Lieferung trifft. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der Versender den Dropshipper als Verkäufer auf allen beiliegenden Packzetteln und Rechnungen ausweist. Ferner muss der Dropshipper Retouren selbst entgegennehmen und bearbeiten. Kurzum: Amazon verlangt von seinen Händlern, dass sie eben auch handeln – und zum Handeln gehört auch, dass man im Besitz der Artikel ist, die man verkauft oder sich zumindest im Rahmen einer Rücksendung auch operativ damit befasst.
Amazon verbietet Dropshipping – Fazit
Dropshipping, bei dem nicht klar ist, wer eigentlich der Verkäufer ist, ist ein Ärgernis für Käufer und Lieferanten. Es ist daher begrüßenswert, dass Amazon hier noch einmal eindringlich an die Spielregeln erinnert. Es wäre wünschenswert, dass auch ebay sich hierzu klarer einlässt.
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