Amazon schafft Langzeitlagergebühren ab

Langzeitlagergebühren Amazon
Langzeitlagergebühren Amazon

Ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk von Amazon an seine Händler: Der Marktplatz- Riese kündigte am 20. Dezember an, dass zum 1. August 2019 die Langzeit- Lagergebühren für Artikel mit einer Lagerzeit von 181 bis 365 Tagen abgeschafft werden. Aufgrund dieser Veränderungen will Amazon auch bei der nächsten Lagerremission am 15. Februar 2019 auf die Erhebung dieser Gebühr verzichten.

Amazon erhebt bisher eine Langzeit- Lagergebühr von 500 Euro pro Kubikmeter für Artikel, die an den Remissions- Stichtagen 15.02. und 15.08. länger als 180 Tage bei Amazon gelagert sind. Diese Gebühr entfällt also zukünftig, während Amazon an den Langzeit- Lagergebühren für Artikel, die am Stichtag länger als 365 Tage bei Amazon lagern, festhalten will. Diese wird zukünftig allerdings auf monatlicher Basis berechnet und kostet dann 170 Euro pro Kubikmeter.

Zudem wird eine Mindestgebühr für Langzeitlagerung in Höhe von 10 Cent pro Einheit eingeführt.

Automatische Lagerbestandsbereinigungen für Altbestände müssen Händler nicht verändern. Die automatische Remission oder Vernichtung von Lagerbestand wird ja nur ausgeführt für Ware, die von Langzeit- Lagergebühr bedroht ist. Das ist mit der Änderung für Artikel mit einer Lagerzeit von 181 bis 365 Tagen ja nicht mehr der Fall und insofern werden diese Artikel auch nicht automatisch remissioniert (so jedenfalls die Theorie…)

Lagergebühr für Übergröße- Artikel

Eine weitere gute Nachricht hat Amazon für alle Händler von Artikeln in Übergröße, die im Versand durch Amazon empfindlich viel mehr kosten als Standard- Artikel. Hier will Amazon offenbar ein bisschen ausgleichend einwirken, indem sie zum 1. August 2019 auch die Lagergebühr für Artikel in Übergröße reduzieren.

Bisher gibt es keine Differenzierung nach Artikelgröße bei der Bemesssung der Lagergebühr. Zukünftig soll die Lagerung von Übergröße- Artikeln nur noch 18 Euro/m³ in den ersten drei Quartalen des Jahres und 25 Euro/m³ im letzten, umsatzstärksten Quartal kosten. Die Gebühren für alle anderen Artikel bleiben unverändert bei 26 Euro/m³ bzw. 36 Euro/m³.

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