Amazon geht bekanntlich gegen Rezensionsmissbrauch massiv vor. Wer als Verkäufer Rezensionen „kauft“ oder manipulieren lässt, riskiert im schlimmsten Fall die Sperrung seines Verkäuferkontos sowie den Einbehalt vorhandenen Guthabens. Nun gibt es erste Gerichtsurteile, weil Amazon erneut Händlerkonten sperrt.
Aktuell rollt wieder eine solche Welle von Kontensperrungen und wie jedes Mal, wenn der Online- Riese schweres Geschütz auffährt, besteht auch dieses Mal die Gefahr, dass Unschuldige ins Visier geraten. Zudem ist Amazon nicht sonderlich transparent bei der Sperrung von Verkäuferkonten sondern beruft sich allgemein auf eine Klausel in den Amazon- AGB, wonach der Plattformbetreiber sich das Recht einräumt, Konten auch ohne jeden Grund jederzeit fristlos zu kündigen.
Amazon AGB unwirksam
Konkret heißt es dazu im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag: „Wir können diesen Vertrag oder ein Programm jederzeit durch Benachrichtigung an Sie mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen (auch ohne Grund).”
Nun hat sich eine Händlerin gegen die Sperrung ihres Verkäuferkontos mit einer Einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hildesheim zur Wehr gesetzt und die Entsperrung ihres Kontos erwirkt. Amazon hatte ihr allgemein die Manipulation von Kundenrezensionen vorgeworfen, ohne hier detailierter darauf einzugehen, welche Rezensionen in welcher Weise betroffen gewesen sein sollen. In einer Email wurde ihr Ende Juni mitgeteilt, dass das Konto gesperrt, sämtliche Angebote gelöscht und Guthaben eingefroren werde. Betroffen war hier ein Guthaben von etwa 25000 Euro, das für bis zu 90 Tage gesperrt werden könne.
Erfolg hatte die Sellerin, weil das LG Hildesheim die Klausel mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht für eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners (§ 307 BGB) gehalten hat.
Das Gericht folgte der Argumentation, dass es sich bei der Sperrung ihres Amazon- Verkäuferkontos um einen existentiellen Eingriff in eine besitzähnliche Rechtsposition handelt, der eine Einstweilige Verfügung rechtfertigt. Die Anwälte der Klägerin vergleichen dies mit einem Vermieter eines Ladenlokals, der dem Mieter unberechtigt den Zutritt zum Laden verweigert.
Neben der Entsperrung des Kontos und der Freigabe des Guthabens wird Amazon der Sellerin wohl auch den entgangenen Gewinn ersetzen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch ist hiermit natürlich noch kein Urteil in der Hauptsache gefällt. Kann Amazon eine Manipulation von Kundenrezensionen durch die Verkäuferin nachweisen, kann die Sache auch schon wieder ganz anders aussehen.
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Amazon sperrt Händlerkonten – Fazit
Es lohnt sich, gegen willkürliche Kontensperrungen vorzugehen. Es gibt inzwischen auch eine ganze Reihe weiterer Urteile gegen Amazon, die für Händler durchaus ermutigend sind. Wer sich also keiner Schuld bewusst ist, sollte eine Klage durchaus ins Auge fassen.
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