Digitalsteuer

Innergemeinschaftliche Verbringungen bei Fulfilment by Amazon (FBA)

Wer sich im Rahmen von Amazon FBA in anderen Ländern steuerlich registriert, wird nicht nur dort steuerpflichtig sondern die Warenbewegungen werden als Innergemeinschaftliche Verbringungen auch für eure deutsche Steuererklärung relevant.

Wenn ihr eure Waren über FBA verkauft und ihr Amazon erlaubt, diese nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen Ländern der EU zu lagern (z.B. im Rahmen des PAN EU- Programmes oder nur in Polen und Tschechien), so handelt es sich steuerrechtlich bei jeder Warensendung an ein Fulfillment- Center im Ausland um eine so genannte „Innergemeinschaftliche Verbringung“.

Faktisch handelt es sich dabei um eine Lieferung von euch (mit deutscher  Umsatzsteuer ID) an euch selbst (mit polnischer oder tschechischer Umsatzsteuer ID).

Für diese Lieferungen an euch selbst müsst ihr Proforma- Rechnungen erstellen und diese steuerlich in jedem einzelnen beteiligten Land erklären. Dazu zählen nicht nur die Sendungen, die ihr selbst an ein Amazon- Warenlager im Ausland schickt sondern auch alle Warenbewegungen, die Amazon mit eurem Warenbestand unternimmt, um die eigenen Distributionsprozesse zu optimieren. Wenn ihr z.B. am PAN EU teilnehmt, kann es sein, dass ihr 100 Artikel an ein Warenlager in Polen schickt und Amazon aufgrund statistischer Verkaufswahrscheinlichkeiten diese 100 Artikel auf Italien, Frankreich, Spanien, UK, Deutschland und Tschechien aufteilt. Auch für diese innergemeinschaftlichen Verbringungen, die Amazon als Dienstleister für euch ausführt, seid ihr steuerlich verantwortlich.

Leider gibt es keine brauchbare Übersicht über all die Warenbewegungen von Amazon sondern diese sind in dem monatlichen VAT- Transaktionsbericht, den ihr im Sellercentral im Textformat runterladen könnt, versteckt.

Jede grenzüberschreitende Warenbewegung hat zwei Seiten. Für den „Verkäufer“, also z.B. ihr mit deutscher USt-ID ist es eine steuerfreie innergemeinschaftliche Verbringung, für den Käufer (also z.B. ihr mit polnischer USt- ID) ist es eine steuerpflichtige Acquise. Ihr müsst also in dem genannten Beispiel in Polen 23% Umsatzsteuer auf diesen Kauf zahlen, könnt diese aber gleichzeitig wieder als Vorsteuer in Polen geltend machen, so dass es für alle Beteiligten ein Nullsummenspiel ist.

Trotzdem haben die Finanzbehörden hier ein sehr wachsames Auge drauf, denn solche Warenbewegungen können schnell der Steuervermeidung oder –hinterziehung dienen.

Proforma-Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen

Während ihr die umsatzsteuerliche Registrierung in anderen EU- Ländern sehr wahrscheinlich mit Hilfe von Steuerdienstleistern wie Global VAT oder KPMG macht (um Gottes Willen nicht mit Avalara!!), die diese für euch in den beteiligten Ländern erklären werden, macht ihr eure Steuererklärung in Deutschland vielleicht noch selbst und seid dann auch für die ordnungsgemäße Erklärung der Innergemeinschaftlichen Lieferungen inklusive der Zusammenfassenden Meldungen und Erstellung der Proforma- Rechnungen für jede einzelne Warenbewegung verantwortlich.

Die Proforma- Rechnungen müssen dabei die Mindestanforderungen enthalten, die in § 17c Absatz 3 UStDV enthalten sind. Dieser lautet:

(3) In den einer Lieferung gleichgestellten Verbringungsfällen (§ 6a Absatz 2 des Gesetzes) hat der Unternehmer Folgendes aufzuzeichnen:

  1. die Menge des verbrachten Gegenstands und seine handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen im Sinne des § 1b Absatz 2 des Gesetzes,
  2. die Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des im anderen Mitgliedstaat belegenen Unternehmensteils,
  3. den Tag des Verbringens sowie
  1. die Bemessungsgrundlage nach § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes.

 

Grundsätzlich ist aufgrund der Komplexität von steuerlichen Angelegenheiten natürlich dazu zu raten, einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit Internethandel und seinen Besonderheiten auskennt.

Es ist aber auch wichtig, dass man sich selbst mit diesen Anforderungen auskennt und seine Steuerangelegenheiten zumindest in den Grundzügen verstehen lernt. Ganz nebenbei spart es natürlich auch bares Geld, wenn man seinem Steuerberater die Unterlagen soweit vorbereitet, dass er nur noch die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen überwacht und die Summen in die richtigen Felder der Steuererklärung eintragen muss.

Deshalb ist es gut, wenn ihr z.B. die Proforma- Rechnungen mithilfe der Word- Serienbrieffunktion selbst erstellt.

Innergemeinschaftliche Verbringungen vor der steuerlichen Registrierung

In der Praxis kommt es oft vor, dass Onlinehändler bereits die Lagerung in anderen Ländern genehmigen, bevor die steuerliche Registrierung dort abgeschlossen ist.

Teilweise kommt es auch zu Lagerungen, die man faktisch gar nicht genehmigt hat, wenn man z.B. seine Ware nicht im Rahmen von PAN EU europaweit verkauft sondern das European Fulfilment Network (EFN) von Amazon nutzt.

Hier werden die Artikel in Deutschland gelagert und von dort bei Bestellungen aus dem Ausland verschickt. Dies ist steuerlich noch unproblematisch. Doch was passiert, wenn es zu Retouren kommt?

In diesem Fall lässt Amazon den Kunden den Artikel nicht nach Deutschland zurückschicken sondern an ein Amazon- Warenlager in seinem Heimatland. Nehmen wir z.B. an, ein Käufer aus Italien kauft bei euch eine Duschhaube. Diese wird aus Deutschland nach Italien verschickt. Dem Kunden gefällt die Duschhaube aber nicht und er möchte sie zurückschicken. Amazon verpflichtet seine Händler (und natürlich auch sich selbst) dazu, dem Kunden für diesen Fall eine Rücksendeadresse in seinem Heimatland zur Verfügung zu stellen.

Sendet der Kunde die Duschhaube nun also an das Amazon- Warenlager in Italien, lagert eure Ware dort und die Rücksendung nach Deutschland wäre eine innergemeinschaftliche Verbringung, welche grundsätzlich für den Lieferanten steuerfrei ist und vom Empfänger versteuert werden muss (allerdings kann die Steuer vom Empfänger dann auch als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden). Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass es sich um eine Lieferung eines Unternehmers (mit Umsatzsteuer- ID in Italien) an einen Unternehmer (mit Umsatzsteuer ID in Deutschland) handelt. Nur in dieser Konstellation ist die Lieferung für den Lieferanten steuerfrei.

Oft schickt Amazon die Ware aber gar nicht nach Deutschland zurück sondern belässt sie in Italien, weil irgendein Algorythmus berechnet hat, dass vielleicht bald ein anderer italienischer Käufer eine Duschhaube kaufen möchte. Dann könnt ihr in Italien möglicherweise steuerpflichtig werden, weil ihr Lagerbestand dort vorhaltet.

Immer daran denken: Die Strafe trifft nicht Amazon sondern euch, denn Amazon handelt nur in eurem Auftrag.

Innergemeinschaftliche Verbringungen bei Fulfilment by Amazon (FBA) – Fazit

Sind die Steuererklärungen in mehreren Ländern schon nervig, können die innergemeinschaflichen Verbringungen ein echter Genickbrecher werden, denn die internationalen Steuerdienstleister kümmern sich in der Regel nur um eure Steuererklärungen in den anderen Ländern. Gerade bei den Verbringungen, die eine grenzüberschreitende Abstimmung erforderlich machen – weil jede Verbringung mit den exakt gleichen Summen in den Steuererklärungen für zwei Länder auftauchen muss – kann es schnell zu Problemen kommen, wenn die Steuerberater für Deutschland und das Drittland hier nicht miteinander kommunizieren.

Alles rund um Ebay und Amazon könnt ihr in meinem Buch „Erfolgreich verkaufen auf Ebay, Amazon & Co“ nachlesen, das ich jedem Einsteiger gerne ans Herz legen möchte. Das Buch ist ein umfassender Ratgeber nicht nur für den Verkauf auf Amazon sondern für den Einstieg ins Online- Business. Von Gewerbeanmeldung, Förderungsmöglichkeiten und Steuerfragen über Wareneinkauf, Verpackungs-, Versand- und Payment- Lösungen bis hin zu Marketing, Suchmaschinenoptimierung und abgerundet mit jeder Menge rechtlicher Tipps zu Verbraucherschutz, Handels- und Markenrecht ist dies der ultimative Reader für Einsteiger und Fortgeschrittene in der Welt von Ebay & Amazon.

Achtung: Ich bin eher interessierter Laie als Steuerfachmann und kann für die fortlaufende Gültigkeit der hier zusammengetragenen Informationen natürlich keine Gewähr übernehmen.

Das könnte euch auch interessieren:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert