Das Thema „Abmahnungen auf Ebay“ ist etwa so alt wie die Plattform selbst. Nirgendwo wird so viel abgemahnt wie auf Ebay; allerdings wird auch kaum irgendwo so oft gegen geltendes Recht verstoßen wie auf Ebay. Einige findige „Händler“ scheinen diese Tatsache als neue Einnahmequelle für sich entdeckt zu haben.
Aktuell, so berichten die Onlinehändler-News, häufen sich Fälle von Abmahnungen einer seit gerade mal einem knappen Jahr bei Ebay angemeldeten Firma, die Wettbewerber wegen nicht anklickbarer Links zur OS- Plattform sowie fehlender Hinweise, ob man sich dieser Streitschlichtung unterwerfen wolle oder nicht, abmahnt.
Das Kuriose daran: Der abmahnende „Händler“ handelt gar nicht auf Ebay. Pünktlich zum Beginn seiner Geschäftstätigkeit als Abmahner hat er offenbar in weiser Voraussicht und zur Vermeidung von Gegenabmahnungen den Handel auf Ebay eingestellt und verkauft keinen einzigen Artikel mehr. Allerdings scheint dem Abmahner nicht hinreichend klar zu sein, dass man seine Angebote inklusvie sämtlicher Rechtstexte auch nach Beendigung noch eine ganze Weile bei Ebay finden kann.
Abmahnung wegen fehlender OS-Links bei Ebay
Tatsächlich sind fehlende anklickbare Links zur so genannten OS- Plattform der EU ebenso abmahnfähig wie fehlende erforderliche Hinweise nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Doch wenn die Abmahnung von einem Händler stammt (in diesem Fall sogar ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe), so muss dieser in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten stehen. Der Abmahner muss also gleichartige Produkte zum Verkauf anbieten wie der Abgemahnte. Daran düfte es vermutlich mangeln, wenn der Abmahner gar nichts verkauft. Vielmehr drängt sich hier natürlich der Verdacht auf, dass hier rechtsmissbräuchlich Kasse gemacht werden soll.
Dieser Verdacht verstärkt sich noch durch die Tatsache, dass der geforderte Betrag von 100 Euro („inklusive Steuern“) relativ niedrig angesetzt ist. Offenbar wird darauf spekuliert, dass man sich bei einem solchen Streitwert keinen Rechtsbeistand nimmt, der ein Vielfaches der 100 Euro kosten würde, wenn man nicht rechtschutzversichert oder Mitglied im Händlerbund ist. Die erforderliche Rechnungslegung (100 Euro wofür eigentlich?) erfolgt natürlich auch nicht.
Mit seinem Handelsgeschäft unter der Bezeichnung Odoma war der betreffende Einzelunternehmer im Übrigen offenbar nicht sonderlich erfolgreich. In dem Jahr seiner Geschäftstätigkeit – offenbar Dropshipping – hat er 330 positive, 12 neutrale und 13 negative Bewertungen erhalten. Mit einem Bewertungsstand von 96,1% ist es dann wenig verwunderlich, wenn sich der Händler nach anderen Tätigkeitsfeldern umschaut.
Abmahnungen auf Ebay erhalten- was tun?
Dringender Hinweis an alle Betroffenen: Abmahnungen niemals ignorieren sondern rechtlichen Beistand suchen. Keine Zahlungen leisten und erst recht keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben, aber Fristen nicht bewusst verstreichen lassen sondern diese einhalten (es sei denn, es handelt sich um ultrakurze Fristen wie „binnen 24 Stunden“).
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, die offensichtlich rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde („Abzocke“), sollte man auch nicht davor zurückschrecken, mit einer entsprechenden Gegenklage zu reagieren, wenn man über den erforderlichen Rechtsschutz verfügt.
Ob sich für den Betreiber von Odoma der Ausflug in das Abmahngeschäft wirklich langfristig rentiert hat, darf bezweifelt werden, denn sein Name wird noch für einige Jahre bei Google im direkten Zusammenhang mit „Abzocke“ und ähnlich negativ konnotierten Begriffen zu finden sein…
Hallo, ich habe auch eine Abmahnung wegen OS-Link bekommen, jedoch habe ich ihn drin und er ist anklickbar, habe dies 3mal geprüft.
Hallo Ramon,
das Gemeine ist, dass technische Probleme offenbar manchmal dazu führen können, dass ein eigentlich anklickbarer Link vorübergehend nicht angeklickt werden kann. Die Haftung hierfür liegt unfairerweise nicht bei ebay sondern beim Händler. Von daher rate ich dringend, Abmahnungen nicht zur ignorieren sondern sofort mit einem Anwalt zu sprechen.
Viel Glück
Kai